Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte hatte den VW Touran TDI gebraucht gekauft. Wenig später flog der Abgasskandal auf. Auch in dem Touran war der Motor EA 189 mit der Schummel-Software verbaut, die dafür sorgte, dass die Abgaswerte auf dem Prüfstand eingehalten wurden, im regulären Straßenverkehr aber deutlich mehr Emissionen ausgestoßen wurden. „Nach Aufforderung ließ unser Mandant das Software-Update aufspielen. Dadurch wurde der Schaden aber nicht beseitigt. Zudem waren die vermeintlich geringen Emissionen bei dem VW Touran TDI auch ein Kaufargument für unseren Mandanten. Hätte er gewusst, dass diese Werte nur aufgrund einer illegalen Abschalteinrichtung und nur auf dem Prüfstand erreicht werden, hätte er das Fahrzeug überhaupt nicht gekauft. Daher haben wir auf Schadensersatz und die Rückabwicklung des Kaufvertrags geklagt“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte.
Die Klage hatte Erfolg. Das Landgericht Offenburg stellte fest, dass in dem VW Touran eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde und hat prozessual unterstellt, dass dies mit Wissen und Wollen des damaligen Vorstands erfolgt ist. Durch die Abschalteinrichtung habe der Kunde erhebliche Nachteile hinnehmen müssen. Denn die Abgaswerte entsprechen nicht der Fahrzeugbeschreibung und übersteigen die zulässigen Grenzwerte. Zudem habe die Gefahr bestanden, dass dem Fahrzeug die Zulassung entzogen wird, wenn das Software-Update nicht aufgespielt wird. Es könne davon ausgegangen werden, dass ein Käufer erwartet, dass das erworbene Fahrzeug mangelfrei ist und den gesetzlichen Vorschriften entspricht. VW habe die Käufer aber über die tatsächlichen Eigenschaften des Fahrzeugs getäuscht und somit geschädigt. Der Schaden liege darin, dass Volkswagen ein Fahrzeug mit einer illegalen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und der Kläger dieses erworben habe. Im Streben nach Profit habe VW dafür im großen Umfang und mit erheblichen Auswand gesetzliche Umweltvorschriften ausgehebelt und die Käufer getäuscht. Dieses Handeln sei vorsätzlich und sittenwidrig erfolgt, stellte das LG Offenburg fest.
Die Installierung des Software-Updates stehe dem Schadensersatzanspruch nicht entgegen. Denn der Schaden sei schon durch den Abschluss des Kaufvertrags entstanden, zu dem es ohne die sittenwidrige Täuschung nicht gekommen wäre. Dieser Schaden werde durch das Update nicht beseitigt.
„Das Urteil zeigt, dass gute Aussichten bestehen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen, auch wenn das Update aufgespielt wurde. Allerdings sollten die Ansprüche jetzt geltend gemacht werden, da sie Ende des Jahres verjähren“, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz.
Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/