Unter Mitteilung eines angeblich bestehenden negativen Kapitalkontostandes, wird den bereits geschädigten Anlegern angeboten, auf 25 % der Forderungssumme der vermeintlich berechtigten Ansprüche zu verzichten.
Diese Vorgehensweise ist CLLB Rechtsanwälte – welche betroffene Lease Trend Anleger bereits seit über 10 Jahren vertreten und auf eine umfangreiche Expertise zurückgreifen können - bereits bekannt. Betroffenen Anlegern wird aktuell dringend geraten, sich rechtlichen Beistand zu suchen und Vergleiche nicht ungeprüft abzuschließen.
Zunächst müsste grundsätzlich geprüft werden, ob und inwieweit die behaupteten Forderungen der Lease Trend AG berechtigt und durchsetzbar sind. Für das Bestehen und die konkrete Höhe des Abfindungsguthabens trägt die Lease Trend AG die Darlegungs- und Beweislast. Deshalb muss sie dem jeweiligen Anleger unter Vorlage von konkreten Unterlagen eine rechnerisch überprüfbare und plausible Ermittlung des Abfindungsguthabens mitteilen.
Sollte dies nicht der Fall sein, bestehen nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes realistische Aussichten, dass die Forderung vor Gericht bereits nicht substantiiert dargelegt werden könnte. Betroffene Anleger sollten sich daher nicht vorschnell auf einen Vergleich einlassen. Vielmehr sollten die Forderungen durch eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Nach einer anwaltlichen Vertretungsanzeige werden Fristverlängerungen in der Regel gewährt, sodass genügend Zeitraum besteht, um eine für den betroffenen Anleger kostengünstigere außergerichtliche Lösung zu finden.
CLLB Rechtsanwälte raten daher betroffenen Anlegern, die Vergleiche nicht vorschnell und ungeprüft anzunehmen, sondern Vergleichsverhandlungen aufzunehmen und sich gegen die Forderungen zu verteidigen, notfalls auch gerichtlich.
CLLB Rechtsanwälte verfolgt die weitere Entwicklung und wird berichten.