„Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, dürfte es ein deutlicher Fingerzeig dafür sein, dass im Abgasskandal auch Schadensersatzklagen gegen Porsche gute Erfolgsaussichten haben“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Hier geht es nicht um den durch den Abgasskandal bekannten gewordenen Vierzylindermotor EA 189 und dessen Manipulationssoftware, sondern um die größeren 6Zyliner 3.0 TDI EU 6 Motoren, die von Audi gebaut wurden, aber auch bei den Konzernschwestern VW und Porsche zum Einsatz kamen.
Konkret ging es in dem Fall vor dem LG Stuttgart um eine Porsche Cayenne Diesel aus dem Baujahr 2014 mit der Schadstoffklasse Euro 6. Für den Geländewagen hatte das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung angeordnet. Die Käuferin klagte daher auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs.
Die Klage war erfolgreich. Das LG Stuttgart kam zu dem Schluss, dass in dem Porsche Cayenne eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut sei. Dafür spreche schon ein Schreiben von Porsche an die Kunden, dass das Fahrzeug ein Software-Update benötige, weil in dem Cayenne eine Software verbaut sei, die dazu führe, dass im regulären Fahrbetrieb mehr Stickoxide ausgestoßen werden als auf dem Prüfstand. Mit der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe Porsche über die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs getäuscht und nach Überzeugung des Landgerichts Stuttgart dabei auch vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt. Es sei auch davon auszugehen, dass die Klägerin das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn sie von der Abschalteinrichtung und dem Risiko gewusst hätte, dass dem Geländewagen möglicherweise der Entzug der Zulassung droht. Daher habe sich Porsche schadensersatzpflichtig gemacht. Der Sportwagenbauer muss den Cayenne zurücknehmen und der Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Insgesamt knapp 60.000 Euro zzgl. Zinsen.
Porsche wird voraussichtlich Berufung gegen das Urteil einlegen. Rechtsanwalt Dr. Leitz geht aber davon aus, dass die Entscheidung Bestand haben wird. „Zahlreiche Gerichte haben bereits VW wegen der Abgasmanipulationen zum Schadensersatz verurteilt. Ähnlich dürfte es sich bei Porsche verhalten. Porsche hat die Fahrzeuge mit der unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und muss dafür die Verantwortung übernehmen“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.
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