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LG Stuttgart: Porsche muss Cayenne Diesel 3.0 EU6 wegen Abgasmanipulationen zurücknehmen

Erstes Urteil gegen Porsche im Dieselskandal – Sportwagenbauer muss Käuferin eines Cayenne Diesel Schadensersatz zahlen

(lifePR) (München, )
Der Abgasskandal ist um ein Kapitel reicher. Erstmals wurde nun auch Porsche verurteilt, wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung einen Porsche Cayenne Diesel zurückzunehmen und dem Käufer Schadensersatz zu zahlen. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 25. Oktober 2018 entschieden (Az.: 6 O 175/17).

„Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, dürfte es ein deutlicher Fingerzeig dafür sein, dass im Abgasskandal auch Schadensersatzklagen gegen Porsche gute Erfolgsaussichten haben“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Hier geht es nicht um den durch den Abgasskandal bekannten gewordenen Vierzylindermotor EA 189 und dessen Manipulationssoftware, sondern um die größeren 6Zyliner 3.0 TDI EU 6 Motoren, die von Audi gebaut wurden, aber auch bei den Konzernschwestern VW und Porsche zum Einsatz kamen.

Konkret ging es in dem Fall vor dem LG Stuttgart um eine Porsche Cayenne Diesel aus dem Baujahr 2014 mit der Schadstoffklasse Euro 6. Für den Geländewagen hatte das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei der  Abgasreinigung angeordnet. Die Käuferin klagte daher auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs.

Die Klage war erfolgreich. Das LG Stuttgart kam zu dem Schluss, dass in dem Porsche Cayenne eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut sei. Dafür spreche schon ein Schreiben von Porsche an die Kunden, dass das Fahrzeug ein Software-Update benötige, weil in dem Cayenne eine Software verbaut sei, die dazu führe, dass im regulären Fahrbetrieb mehr Stickoxide ausgestoßen werden als auf dem Prüfstand. Mit der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe Porsche über die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs getäuscht und nach Überzeugung des Landgerichts Stuttgart dabei auch vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt. Es sei auch davon auszugehen, dass die Klägerin das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn sie von der Abschalteinrichtung und dem Risiko gewusst hätte, dass dem Geländewagen möglicherweise der Entzug der Zulassung droht. Daher habe sich Porsche schadensersatzpflichtig gemacht. Der Sportwagenbauer muss den Cayenne zurücknehmen und der Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Insgesamt knapp 60.000 Euro zzgl. Zinsen.

Porsche wird voraussichtlich Berufung gegen das Urteil einlegen. Rechtsanwalt Dr. Leitz geht aber davon aus, dass die Entscheidung Bestand haben wird. „Zahlreiche Gerichte haben bereits VW wegen der Abgasmanipulationen zum Schadensersatz verurteilt. Ähnlich dürfte es sich bei Porsche verhalten. Porsche hat die Fahrzeuge mit der unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und muss dafür die Verantwortung übernehmen“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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