Das Widerspruchrecht ist gerade für alle Versicherungsnehmer interessant, die ihren Versicherungsvertrag im Zeitraum vom 29.07.1994 bis 31.12.2007 abgeschlossen haben und nicht oder nicht richtig über das Widerspruchsrecht belehrt wurden.
Die CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin haben in den letzten Jahren bereits eine Vielzahl von Versicherungsverträgen aus diesem Zeitraum einer Prüfung unterzogen. Nach Meinung der CLLB Rechtsanwälte weisen nicht wenige Verträge der Liberty Insurance – vormals Liberty Europe - eine angreifbare Belehrung auf, weshalb auch heute noch ein Widerspruch in Betracht kommt.
Im Fall eines wirksamen Widerspruchs können Versicherungsnehmer grundsätzlich sämtliche geleistete Beiträge abzüglich des Wertes für den gewährten Versicherungsschutz zurückverlangen. Zudem steht dem Verbraucher ein Anspruch auf Herausgabe der von der Versicherung gezogenen Nutzungen zu. Bei fondsgebundenen Versicherungen sind nach der Rechtsprechung allerdings eventuelle Fondsverluste vom Versicherungsnehmer zu tragen. In vielen Fällen ist die Rückabwicklung mittels erfolgreichem Widerspruch wirtschaftlich deutlich interessanter als eine Kündigung des Vertrages.
Oftmals übernimmt auch eine vorhandene Rechtsschutzversicherung sämtliche Kosten der rechtlichen Interessenvertretung inklusive eines etwaigen Klageverfahrens, sofern sich die Versicherung nach erklärtem Widerspruch weigert, den Versicherungsvertrag rückabzuwickeln.
Rechtsanwalt Christoph Schneider von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher allen betroffenen Versicherungsnehmern entsprechende Ansprüche prüfen zu lassen. „In vielen Fällen lassen sich aufgrund der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gute Ergebnisse für die Versicherungsnehmer erzielen.“, so Rechtsanwalt Schneider, der bereits seit mehreren Jahren zahlreiche Mandanten in diesem Bereich betreut.