Zwischen dem 26.05. und dem 06.06.2014 konnten Unternehmensanleihen mit einem Volumen von bis zu 5 Mio. Euro gezeichnet werden. Den Anlegern wurde bei einer Laufzeit von 5 Jahren eine jährliche Verzinsung von 7,75 Prozent geboten. Als Sicherheit sollte das Warenlager an die Anleihegläubiger gleichrangig abgetreten werden. Im Wertpapierprospekt vom 19.05.2014 wird dargestellt, dass sämtliche Ansprüche der Anleihegläubiger auf Rückzahlung des Nennbetrages der Schuldverschreibungen und Zinszahlungen sowie die Zahlung von sonstigen Beträgen unter den Schuldverschreibungen durch die Sicherungsübereignung des Warenlagers gesichert sei. Das Warenlager bestehe hierbei zum größten Teil aus Kupferkabeln. Zum Stichtag 14.05.2014 ergäbe sich hier - aufgrund der aktuellen Kupferpreise - ein Wert von rund 7,3 Mio. Euro, mit denen die Anleger gesichert werden, bzw. - ausgehend vom durchschnittlichen Kupferpreis - mindestens 6,094 Mio. Euro. Aus dem im Bundesanzeiger für den maßgeblichen Zeitpunkt zuletzt veröffentlichten Jahresabschluss für das (abweichende) Geschäftsjahr vom 01.04.2012 bis zum 31.03.2013 ergeben sich unter dem Aktivposten "Vorräte" - zu denen auch das zur Sicherheit abgetretene Warenlager gehört - ein Vermögenswert in Höhe von 9.526.637,20 €.
Offenbar eine komplette Fehleinschätzung, wie sich nunmehr - nicht nur aus Pressestimmen - herauskristallisiert. Wie Ende letzten Jahres bekannt geworden ist, beläuft sich der Wert des Warenlagers - nach einer offenbar erfolgten Zwischeninventur, die die Treuhänderin - viel zu spät - veranlasst hatte - lediglich auf etwa 2,5 Mio. Euro. Eine vollständige Besicherung aller Anleihegläubiger ist damit bereits nicht möglich. Am 11.12.2014 - so ergibt es sich aus einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger - hat die Treuhänderin, die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, mitgeteilt, dass sie bereits seit dem 19.11.2014 Kenntnis davon habe, dass der Wert des Sicherungsgutes nicht den Betrag von 125 % des Betrages der besicherten Forderungen erreicht und dass die Penell GmbH zur Nachbesicherung aufgefordert wurde. Diese Nachbesicherung war der Penell GmbH offenbar nicht möglich. Noch im Januar konnte die Ursache der Fehlerhaftigkeit der zugrunde gelegten Werte nicht nachverfolgt werden. Lösungen für tragfähige und umsetzbare Konzepte der Nachbesicherung konnten offenbar nicht gefunden werden. Sanierungskonzepte sind gescheitert.
Wie konnte es zu solch erheblichen Abweichungen zwischen dem vermeintlichen und tatsächlichen Lagerbestand kommen? Offenbar sind bereits bilanzielle Unrichtigkeiten in Bezug auf den dort aufgeführten Lagerbestand "Vorräte" vorhanden. Inwieweit hier bereits Unregelmäßigkeiten bei der Bilanzerstellung vorliegen oder z. B. eine fehlerhafte Inventur Ursache sind, wollte die Penell GmbH offenbar zunächst selbst prüfen. So ließ sie Mitte Januar mitteilen, dass sie noch mehr Zeit für die Aufarbeitung der falschberechneten Sicherheiten für die Penell-Unternehmensanleihe benötige und sich dazu auch rechtlichen Beistands bediene.
Das Ergebnis: Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, den der Geschäftsführer noch vor Ablauf des von der Gesellschaft angestrebten Abstimmungsverfahren, welches zwischen dem 02.02. und 04.02.2015 stattfinden sollte, gestellt hatte.
Doch der Anleihegläubiger ist nicht schutzlos, so die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB mit Standorten in München, Berlin und Zürich. Zu prüfen gilt es nun, ob hier Ansprüche gegen Wirtschaftsprüfer und Treuhänder der Penell GmbH bestehen. So haben die TPW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft in dem Wertpapierprospekt vom 19.05.2014 bestätigt, dass der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 01.04.2012 - 31.03.2013 geprüft wurde. Jener Jahresabschluss, in dem die Vorräte mit einem Wert von 9.526.637,20 € ermittelt waren, denen nun offensichtlich nur ein tatsächlicher Wert von 2,5 Mio. Euro gegenübersteht. Auch die Treuhänderin, die ausweislich des Wertpapierprospekts, als Sicherheitentreuhänderin bestellt wurde, die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft hat möglicherweise ihre Vermögensbetreuungspflichten verletzt. Möglicherweise erfolgte auch seitens der Geschäftsführung der Penell GmbH Handlungen, die Schadensersatzpflichten nach sich ziehen.