"Auch in weiteren Verfahren hat das allein zuständige Landgericht Nürnberg-Fürth in den mündlichen Verhandlungen darauf hingewiesen, an seiner Rechtsansicht festzuhalten und die Verantwortlichen zu verurteilen.", erklärt Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Anleger der MLR Beteiligungsgesellschaften vertritt. „Darüber hinaus hat das Gericht erklärt, dass es auch die Anlageberater in der Haftung sehe, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken aufgeklärt haben. Das Landgericht hat daher für Juni 2016 mehrere Beweisaufnahmen angesetzt, bei denen ermittelt werden soll, wie die jeweiligen Anleger von ihren Anlageberatern vor der Zeichnung beraten wurden.“
Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.