Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilt Treuhänder und Prospektverantwortliche der MLR Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG und MLR 2 zu Schadensersatz
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 29. Dezember 2015 den Treuhänder sowie die Prospektverantwortlichen zu Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatte ein Anleger, der aufgrund einer Anlageberatung Beteiligungen an der MLR Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG sowie an der MLR 2 Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG gezeichnet hatte. Der Mandant der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte machte nun geltend, von dem Anlageberater fehlerhaft beraten worden zu sein, da er nach eigener Darstellung nur eine risikolose Kapitalanlage hätte zeichnen wollen. Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich prüfte daraufhin den Emissionsprospekt dahingehend, ob dieser ausreichend auf die bestehenden Risiken hinwies.
„Hierbei konnte festgestellt werden, dass der Emissionsprospekt nicht genügend über die Forfaitierungsquote und zusätzliche Aufgaben der Vertriebsgesellschaft aufklärte “, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, der das Urteil für CLLB Rechtsanwälte erstritten hat. CLLB Rechtsanwälte reichte daraufhin Klage beim Landgericht Nürnberg ein.
In der mündlichen Verhandlung erteilte das Gericht bereits den vorläufigen rechtlichen Hinweis, dass es von einer Haftung der Beklagten ausgehe. Gleichwohl verweigerten die Beklagten jegliche gütliche Einigung. Daraufhin entschied das Landgericht mir Urteil vom 29. Dezember 2015, dass der Treuhänder sowie die Prospektverantwortlichen dem Mandanten von CLLB Rechtsanwälte auf Schadensersatz haften, weil der verwendete Emissionsprospekt fehlerhaft ist.
Die Rechtsansicht des Landgerichts Nürnberg-Fürth, wonach der Emissionsprospekt fehlerhaft ist und somit die Anleger nicht ausreichend über alle für die Investitionsentscheidung relevanten Tatsachen aufgeklärt wurden, bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Christian Luber die insgesamt eher anlegerfreundliche Rechtsprechung.
Rechtswalt Luber empfiehlt daher betroffenen Anlegern, fachanwaltlichen Rat einzuholen.
CLLB Rechtsanwälte kann auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile gegen freie Anlageberater und Banken erstreiten.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei@cllb.de Web: www.cllb.de