Viele Versicherte sind davon betroffen: Sie leiden an einer Fehlsichtigkeit. Daher sind sie auf Hilfsmittel wie Brillen und Kontaktlinsen angewiesen. Die Betroffenen stehen oft vor dem Problem, dass sie diese Hilfsmittel mit der Zeit nicht mehr vertragen oder aus beruflichen Gründen nicht weiter einsetzen können. In diesem Fall greifen sie auf eine weitere Möglichkeit zurück: Sie lassen ihre Augen mittels eines Lasers behandeln.
Gemeinhin gilt dieser Eingriff als Heilbehandlung. Viele Krankenkassen weigerten sich nichtsdestotrotz in der Vergangenheit, die Kosten zu übernehmen. Der Bundesgerichtshof urteilte in einem solchen Fall bereits, dass eine Private Krankenkasse den Versicherten nicht die Übernahme der Kosten mit dem Hinweis verweigern darf, dass eine Operation aufgrund der Möglichkeit des Tragens einer Brille oder von Kontaktlinsen nicht notwendig sei. Daher dürfte für die Privaten Krankenversicherungen die Pflicht zur Kostenübernahme bestehen.
CLLB führt gegenwärtig einen Musterprozess wegen der Kosten einer Augenlaser-Operation gegen eine Gesetzliche Krankenkasse. Die Krankenkasse vertritt die Ansicht, dass eine Augenlaseroperation keine etablierte Heilbehandlung sei. Mit diesem Hinweis verweigert sie die Übernahme der Kosten. Jedoch dürfte es schwierig sein, diesen Standpunkt vor Gericht zu halten. Auch wenn sich die Gesetzlichen Krankenkassen gegen die Tatsache sträuben: In der Medizin werden Augenlaser-Operationen seit zwanzig Jahren als Heilbehandlung eingesetzt.
Betroffenen darf daher empfohlen werden, ihre Gesetzliche Krankenkasse nachdrückliche zur Übernahme der Kosten aufzufordern. Gegebenenfalls sollte die Hilfe eines Rechtsbeistandes in Anspruch genommen werden. Denn die Krankenkassen wehren sich oft pauschal gegen die Übernahme der Kosten. Hier kann die Durchsetzung der Kostenübernahme im Einzelfall schwierig sein. Die Verfolgung der Interessen durch eine auf diesen Fall spezialisierte Kanzlei ist in diesen Fällen erfolgversprechend.
CLLB vertritt seit langem die Interessen sowohl von gesetzlich- als auch privat Versicherten. Sollte ein Versicherter über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so übernimmt diese oftmals die Kosten eines etwaigen Vorgehens. Für ihre Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Cocron gerne zur Verfügung.