In dem zu entscheidenden Fall ging es um zertifizierte fondsgebundene Rentenversicherungen (sogenannte „Riester-Verträge“ nach dem AltZertG). Die HDI hatte neben der sogenannten Zillmerung, also der Verteilung der Abschlusskosten auf fünf Jahre, weitere Abschlusskosten zu Lasten der Versicherungsnehmer abgerechnet. Während die Zillmerung unstreitig zulässig war, stand die Geltendmachung von weiteren Abschlusskosten im Streit.
Das Oberlandesgericht Köln hat nun entschieden, dass diese doppelte Belastung unzulässig ist. Der Versicherungsnehmer dürfe danach nicht zweifach in Anspruch genommen werden, insbesondere auch, weil er mit der erneuten Belastung nicht rechnen müsse.
Das Verfahren ist nach Ansicht von der auf Kapitalmark- und Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich für viele Versicherungskunden mit Lebens- und Rentenversicherungen von großer Bedeutung. Der Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten spricht von Zusatzgebühren für Versicherungskunden in Höhe von drei Milliarden Euro alleine im Jahr 2015
CLLB Rechtsanwälte empfiehlt daher Versicherungsnehmern von Lebens- und Rentenversicherungen, anwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen. CLLB Rechtsanwälte ist eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Wir vertreten in ausgewählten Fällen Geschädigte in komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen, insbesondere Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Versicherungsunternehmen.
Unser Spezialgebiet ist die Schadenskompensation, d.h. unsere Mandanten profitieren insbesondere von dem über viele Jahre in zahllosen Prozessen gegen verantwortliche Personen und Gesellschaften gesammelten Wissen unserer Anwälte. Die von uns geführten Verfahren erstrecken sich auf so gut wie alle Gerichte in der gesamten Bundesrepublik. Anerkennung haben insbesondere unsere Erfolge bei komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen gefunden.
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