Gleiches gelte, so das Oberlandesgericht weiter, auch für die in den Versicherungsbedingungen enthaltenen Notwendigkeit einer ärztlichen Anordnung zum Transport. Hierin sei eine gegen das Gebot von Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers zu sehen. Denn maßgeblich für die Kostenübernahmepflicht könne nicht die subjektive Einschätzung eines Arztes beispielsweise eines Dritte-Welt-Landes, sein. Eine solche Regelung komme einer Aushöhlung des Versicherungsvertrages gleich und sei daher unbeachtlich.
Die Feststellung des OLG Stuttgart bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Luber von der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich die insgesamt versicherungsnehmerfreundliche Rechtsprechung. „Denn es bleibt zwar – wie ja auch der vorliegende Fall zeigt – dabei, dass Versicherungsnehmer nicht in jedem Fall einen Anspruch auf einen überaus kostenintensiven Auslandskrankenrücktransport haben. Sofern allerdings die medizinische Indikation hierfür besteht, hat der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf umgehenden Rücktransport. Eine bloße Kostenerstattung erfüllt diesen Anspruch grundsätzlich nicht.“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..
Darüber hinaus zeigt das Urteil, dass ein Vorgehen gegen die ablehnende Entscheidung der Versicherungsgesellschaft regelmäßig überaus sinnvoll sein kann. Rechtsanwalt Luber: „Denn es ist nach unserer Einschätzung eben nicht so, dass die Versicherung stets im Interesse ihres Kunden handelt. Dies kann zur Folge haben, dass die Verweigerung einer Versicherungsleistung fehlerhaft ist und hiergegen Rechtsschutz einzuholen ist.“
Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah anwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.
CLLB-Rechtsanwälte ist eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Wir vertreten in ausgewählten Fällen Geschädigte in komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen, insbesondere Versicherungsnehmer gegenüber ihren Versicherungsunternehmen und Geschädigte von Kapitalanlagegeschäften.
Unser Spezialgebiet ist die Schadenskompensation, d.h. unsere Mandanten profitieren insbesondere von dem über viele Jahre in zahllosen Prozessen gegen verantwortliche Personen und Gesellschaften gesammelten Wissen unserer Anwälte. Die von uns geführten Verfahren erstrecken sich auf so gut wie alle Gerichte in der gesamten Bundesrepublik.
Anerkennung haben insbesondere unsere Erfolge bei komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen gefunden. Seit nunmehr neun Jahren arbeiten mittlerweile dreizehn hochspezialisierte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen daran, für unsere Mandanten bereits verloren geglaubtes Geld wieder zurück zu holen. Es liegt auf der Hand, dass dabei juristische Präzision und prozessstrategische Überlegungen eine entscheidende Rolle spielen.
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