Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 900204

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
Ansprechpartner:in Herr István Cocron +49 30 28878960

Online-Casino muss Spieler 26.000 Euro erstatten – Berufung hat vor dem OLG Frankfurt keine Aussicht auf Erfolg

CLLB Rechtsanwälte holt am LG Gießen Geld vom Online-Casino zurück – OLG will Berufung zurückweisen

(lifePR) (München, )
Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 5. Mai 2022 deutlich gemacht, dass es die Ansprüche eines Glücksspielers auf die Erstattung seiner Verluste für berechtigt hält und die Berufung der Betreiberin eines Online-Casinos gegen ein Urteil des Landgerichts Gießen voraussichtlich zurückweisen wird (Az.: 19 U 281/21). CLLB Rechtsanwälte hatte am LG Gießen erreicht, dass das Online-Casino dem Kläger seinen Verlust in Höhe von mehr als 26.000 Euro erstatten muss (Urteil vom 27.09.2021 - 2 O 227/20).

Der Kläger hatte über eine deutschsprachige Webseite zwischen Januar 2018 und Februar 2020 an Online-Glücksspielen teilgenommen und im Lauf der Zeit mehr als 26.000 Euro verloren. Betrieben wurde das Online-Casino von einer Gesellschaft mit Sitz in Gibraltar, die keine Lizenz für das Veranstalten von Online-Glücksspielen in Deutschland hatte. „Da die Betreiberin mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat, hat sie die Spieleinsätze ohne rechtlichen Grund erlangt. Wir haben daher verlangt, dass sie unseren Mandanten den Verlust vollständig ersetzen muss“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Die Klage hatte in erster Instanz vor dem LG Gießen Erfolg und auch die Berufung der Beklagten wird wohl ins Leere laufen. Das OLG Frankfurt machte deutlich, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat und sie daher voraussichtlich zurückgewiesen wird.

Das OLG stellte fest, dass das LG Gießen den Anspruch des Klägers auf Erstattung seiner Verluste zu Recht bejaht habe, da die Spieleinsätze ohne Rechtsgrund geleistet worden seien. Nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag in der zu dieser Zeit gültigen Fassung war in Deutschland das Veranstalten öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte mit ihrem Angebot verstoßen. Dies habe zur Folge, dass die zwischen den Parteien geschlossenen Spielverträge nichtig seien und die Beklagte somit keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld habe, so das OLG. Daher müsse sie die Verluste erstatten. Das Verbot aus dem Glückspielstaatsvertrag habe auch nicht gegen europäisches Recht verstoßen, stellte das OLG weiter fest.

Auch wenn das Verbot von Online-Glücksspielen mit Wirkung zum 1. Juli 2022 etwas gelockert wurde, ändere dies nichts an der Sichtweise. Insbesondere lasse sich aus der Reform des Glücksspielstaatsvertrags nicht herleiten, dass die vormalige Rechtslage gegen europäisches Recht verstoßen habe, erteilte das OLG Frankfurt dieser Argumentation der Beklagten eine klare Absage. Vielmehr hätten Studien ergeben, dass das Glücksspiel im Internet weiterhin und insbesondere hinsichtlich der Suchtgefahr gefährlich ist.

Das wesentliche Argument für die Liberalisierung des Glücksspielvertrags sei gewesen, dass das bisherige Verbot von Online-Glücksspielen nicht zum gewünschten Erfolg im Hinblick auf Bekämpfung der Suchtgefahr, des Schwarzmarktes oder des Jugendschutzes gebracht habe. Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag werde versucht, einen legalen und besser kontrollierbaren Glücksspiel-Markt im Internet zu ermöglichen. Solange das Verbot in der alten Fassung bestand, müsse dieses aber auch durchgesetzt werden, machte das OLG deutlich.

Der Kläger habe zwar mit seiner Teilnahme an den Online-Glücksspielen auch gegen das Verbot verstoßen. Dies stehe aber seinem Rückzahlungsanspruch nicht im Weg. Es könne nicht unterstellt werden, dass das Verbot des Online-Glücksspiels generell bekannt war, so das OLG Frankfurt. Das Urteil des LG Gießen sei zutreffend und der Kläger habe Anspruch auf die Erstattung seiner Verluste.

„Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass Online-Casinos den Spielern ihre Verluste ersetzen müssen. Der Beschluss des OLG Frankfurt zeigt, dass die Argumente der Anbieter der Online-Glücksspiele ins Leere laufen und die Spieler daher sehr gute Chancen haben, ihr verloren geglaubtes Geld zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen:  https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de   Web: www.cllb.de

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.