Das Geld hatte der Kläger zwischen Dezember 2021 und Oktober 2022 bei Online-Glücksspielen verloren, an denen er über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten teilgenommen hatte. Das grundsätzliche Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland wurde zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. „Allerdings müssen die Veranstalter der Glücksspiele im Internet zwingend über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen. Da die Beklagte so eine Erlaubnis im streitgegenständlichen Zeitraum nicht hatte, haben wir von ihr die Rückzahlung der Verluste an unseren Mandanten verlangt“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Das LG Passau folgte der Argumentation und bestätigte den Rückzahlungsanspruch des Mandanten von CLLB Rechtsanwälte. Es machte deutlich, dass das Veranstalten von öffentlichen Glücksspielen im Internet gemäß Glücksspielstaatsvertrag nur mit Genehmigung der zuständigen Landesbehörde erlaubt ist. Da die Beklagte keine Erlaubnis für ihr Angebot hatte, seien die abgeschlossenen Spielverträge nichtig, so das Gericht. Folge ist, dass die Beklagte den Verlust ersetzen muss. Das Gericht stellte außerdem klar, dass ein solches Verbot von Online-Glücksspielen mit Erlaubnisvorbehalt nicht gegen europäisches Recht verstoße.
Dass der Kläger an illegalen Glücksspielen teilgenommen hat, stehe seinem Rückzahlungsanspruch nicht entgegen. Denn es sei nicht ersichtlich, dass er das Verbot kannte oder sich dieser Kenntnis leichtfertig verschlossen habe, führte das LG Passau weiter aus.
„Durch die Reform des Glücksspielstaatsvertrags wurde das umfassende Verbot von Online-Glücksspielen zum 1. Juli 2021 zwar gelockert. Das hat den Anbietern aber nicht Tür und Tor geöffnet. Ohne die erforderliche Lizenz sind die Glücksspiele weiter illegal und die Spieler können ihren Verlust zurückfordern, wie die Entscheidung des Landgerichts Passau zeigt“, so Rechtsanwalt Cocron.