Ob und inwieweit Zahlungsdienstleiter, Kreditkartenanbieter und Banken den Spielern im Online-Casino wegen Verstoßes gegen das Mitwirkungsverbot zu Schadenersatz verpflichtet sind, muss der Bundesgerichtshof klären, nachdem das Landgericht Berlin in einem Verfahren die Revision zum BGH zugelassen hat.
Das höchste deutsche Zivilgericht wird dabei insbesondere die Frage klären müssen, ob das Mitwirkungsverbot an Zahlungen im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel unmittelbar gilt. Ist das der Fall, müssen Banken und Zahlungsdienstleister eigenverantwortlich geeignete Maßnahmen treffen, um Zahlungen für Online-Glücksspiele zu verhindern. Sollte das Mitwirkungsverbot aber nicht unmittelbar gelten, wäre zunächst die Glücksspielaufsichtsbehörde am Zug, die die verbotenen Online-Glücksspiele bekanntgeben müsste. Die Behörde vertritt die Auffassung, dass eine solche vorherige Bekanntgabe nicht nötig ist, um die Banken und Zahlungsdienstleister in die Pflicht zu nehmen. Der BGH wird nun entscheiden müssen.
Bisher haben Gerichte wie z.B. das Amtsgericht Neuss (Az.: 86 C 155/20) oder das Landgericht Ulm (Az.: 4 O 202/18) entschieden, dass Zahlungsdienstleister gegen das Mitwirkungsverbot verstoßen. „Dementsprechend können Spieler die Erstattung ihrer Verluste von den Banken und Zahlungsdienstleistern verlangen“, so Rechtsanwalt Cocron.
Schadenersatzansprüche können aber auch gegen die Anbieter des verbotenen Online-Glücksspiels in Deutschland durchgesetzt werden, wie inzwischen eine Reihe von Gerichtsurteilen zeigt. Zum 1. Juli 2021 wurden die Regeln für das Online-Glücksspiel in Deutschland zwar etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend.
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