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CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
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Online-Glücksspiel - Online-Casino muss rund 25.500 Euro erstatten

CLLB Rechtsanwälte holt Geld zurück – Urteil des Landgerichts Bochum

(lifePR) (München, )
Über einen Zeitraum von fast zwei Jahren hatte ein Spieler regelmäßig sein Glück im Online-Casino versucht und dabei unterm Strich mehr als 25.500 Euro verloren. CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn zurückgeholt und ein entsprechendes Urteil am Landgericht Bochum erstritten. Das Online-Casino habe das Geld ohne rechtliche Grundlage erlangt und müsse dem Kläger den Verlust daher erstatten, so das Gericht (Az.: I-3 O 75/21).

Für Online-Glücksspiele galt in Deutschland bis Juli 2021 ein weitreichendes Verbot. Das Verbot schloss das Anbieten der Glücksspiele im Internet ein. Zahlreiche Anbieter von Online-Glücksspielen kümmerten sich jedoch nicht um das Verbot und machten auch Spielern mit Wohnsitz in Deutschland den Zugang zu ihren Online-Casinos leicht möglich.

Das war auch in dem Fall vor dem Landgericht Bochum so. Der nach eigenen Angaben spielsüchtige Kläger hatte zwischen Januar 2018 und Oktober 2020 über eine deutschsprachige Webseite an den Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei insgesamt rund 25.500 Euro verloren. Das Online-Casino wurde von einer Gesellschaft mit Sitz in Malta betrieben. Über eine Lizenz für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland verfügte sie nicht. „Da die Gesellschaft damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat, haben wir verlangt, dass sie unserem Mandanten den Verlust zurückzahlt“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Die Klage hatte Erfolg. Gemäß § 4 Absatz 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland verboten. Die Beklagte habe daher die Spieleinsätze ohne rechtlichen Grund erlangt und müsse dem Kläger den Verlust erstatten, urteilte das LG Bochum.

Dem stehe nicht entgegen, dass der Kläger mit seiner Teilnahme an den Online-Glücksspielen ebenfalls gegen das Verbot verstoßen habe. Denn das Verbot diene dazu, den Spieler vor suchtfördernden, ruinösen Glücksspiel zu schützen. Die Intention dieser Verbotsregelung würde unterlaufen, wenn der Anbieter von illegalem Glücksspiel im Internet die Spieleinsätze behalten dürfte, so das LG Bochum.

Zum 1. Juli 2021 wurden die Regelungen für das Online-Glücksspiel in Deutschland zwar gelockert. „Die Änderungen gelten jedoch nicht rückwirkend. Zudem muss ein Anbieter nach wie vor über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen:  https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt 

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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