Gegen diese Entscheidung hat die Beklagte Revision eingelegt, über die der BGH im Sommer 2025 entscheiden wird. „Nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH zu Rückzahlungsansprüchen der Spieler bei Online-Glücksspielen ist davon auszugehen, dass er die Revision zurückweisen wird und das Urteil des OLG Stuttgart bestätigen wird, so dass unser Mandant die Rückzahlung seiner Verluste verlangen kann“, sagt Rechtsanwalt Steffen Liebl, CLLB Rechtsanwälte.
Der BGH hat u.a. mit Beschluss vom 22. März 2024 deutlich gemacht, dass er Online-Glücksspiele ohne die in Deutschland erforderliche Lizenz für verboten hält und die abgeschlossenen Verträge daher nichtig sind. Konsequenz ist, dass die Spieler die Rückzahlung ihrer Verluste fordern können. In diesem Fall ging es um Sportwetten im Internet.
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Mandant von CLLB Rechtsanwälte von April bis Oktober 2021 über eine deutschsprachige Webseite an Automatenspielen teilgenommen und dabei unterm Strich rund 12.000 Euro verloren. Online-Glücksspiele waren in Deutschland aber bis zum 30. Juni 2021 grundsätzlich verboten. Das Verbot wurde dann zwar gelockert und die Veranstalter konnten eine Lizenz beantragen. „Über eine solche Genehmigung verfügte die Beklagte aber weder vor noch nach dem 30. Juni 2021. Wir haben für unseren Mandanten daher die Rückzahlung seiner Verluste verlangt“, erklärt Rechtsanwalt Liebl.
Die Klage hatte am OLG Stuttgart Erfolg. Der Kläger habe Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste in Höhe von rund 12.000 Euro. Da die Beklagte nicht über die erforderliche Lizenz für ihr Angebot verfügte, habe sie gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Das Verbot sei zwar zum 1. Juli 2021 gelockert worden, allerdings hatte die Beklagte bis Oktober 2021 keine Lizenz beantragt, so das OLG. Selbst wenn es ihr bis dahin nicht möglich gewesen sein sollte, eine Erlaubnis nach der neuen Rechtslage zu beantragen, ändere das nichts daran, dass ihr Angebot verboten war und die Verträge mit dem Kläger daher nichtig waren.
Im konkreten Sachverhalt sei weder eine Erlaubnis beantragt worden, noch seien die Anforderungen an den Spielerschutz erfüllt, machte das OLG deutlich. Rechtsanwalt Liebl: „Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen die Veranstalter verschiedene Bedingungen erfüllen. So muss bspw. ein monatliches Einzahlungslimit in Höhe von maximal 1.000 Euro eingehalten werden.“ Im vorliegenden Fall konnte der Spieler das vorliegende Einzahlungslimit jedoch überschreiten.
Es sei auch nicht erkennbar, dass dem Kläger das Verbot bekannt war, so dass es seinem Rückzahlungsanspruch nicht im Wege stehe, dass er durch seine Teilnahme an illegalen Online-Glücksspielen selbst gegen das Verbot verstoßen habe, so das OLG Stuttgart. Den Antrag der Beklagten auf Aussetzung des Verfahrens und Vorlage an den EuGH wies das Gericht zurück. Der EuGH habe bereits geklärt, dass nationale Glücksspielverbote nicht gegen EU-Recht verstoßen, wenn sie Ziele des Gemeinwohls wie den Spieler- und Jugendschutz verfolgen.
Da die Beklagte Revision eingelegt hat, muss nun der BGH in letzter Instanz entscheiden. „Wir gehen jedoch davon aus, dass es beim Rückzahlungsanspruch unseres Mandanten bleibt“, so Rechtsanwalt Liebl.
Mehr Informationen zu Rückzahlungsansprüchen der Spieler unter https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/