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Online-Sportwetten – bet365 muss Verlust zurückzahlen

Spieler erhält ca. 10.600 Euro zurück – Urteil des Landgerichts Potsdam

(lifePR) (München, )
Ein Spieler hatte bei bet365 rund 10.600 Euro bei Online-Sportwetten verloren. Nach einem Urteil des Landgerichts Potsdam vom 13. September 2022 erhält er seinen Verlust nun zurück (Az.: 12 O 244/21). Die Entscheidung begründete das Gericht damit, dass die Beklagte mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glückspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und somit keinen Anspruch auf das Geld habe.

Online-Glücksspiele waren in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 bis auf wenige Ausnahmen verboten. Das Verbot umfasste auch Online-Sportwetten, sofern die Bundesländer keine Ausnahme gemacht und die erforderliche Lizenz erteilt haben. Viele Anbieter haben aber das Verbot ignoriert und haben ihr Angebot auch ohne die notwendige Lizenz für Spieler aus Deutschland leicht zugänglich gemacht. „Die Missachtung des Verbots führt dazu, dass die Spielverträge nichtig sind und die Spieler Anspruch auf die Erstattung ihres Verlusts haben“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der schon für zahlreiche Spieler die Verluste zurückgeholt hat.

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Spieler über eine deutschsprachige Webseite von bet365 an Online-Sportwetten teilgenommen und zwischen November 2018 und Juli 2020 unterm Strich rund 10.600 Euro verloren. Über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügte die beklagte Anbieterin der Online-Sportwetten in diesem Zeitraum nicht. Der Spieler verlangte daher die Rückzahlung seines Verlustes.

Seine Klage hatte Erfolg. Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet war nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland verboten. Unter dieses Verbot fielen auch Online-Sportwetten, stellte das LG Potsdam fest. Da die Beklagte gegen dieses Verbot verstoßen habe, seien die abgeschlossenen Spielverträge nichtig und der Kläger habe Anspruch auf die Erstattung seines Verlusts, entschied das Gericht.

Dem Rückzahlungsanspruch stehe auch nicht entgegen, dass der Kläger durch seine Teilnahme ebenfalls gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen habe. Das Verbot sei ihm nach eigener Aussage nicht bekannt gewesen und die Beklagte habe keinen Beweis für das Gegenteil der Behauptung erbracht, führte das LG Potsdam weiter aus. Vielmehr habe der Kläger aufgrund des Gesamtauftritts der Beklagten auf ihrer Internetseite darauf schließen können, dass das Angebot der Online-Sportwetten legal war, so das Gericht.

„Zum 1.Juli 2021 wurde zwar das Verbot für Online-Glücksspiele etwas gelockert. Es gilt aber weiterhin, dass für das öffentliche Angebot von Glücksspielen oder Sportwetten im Internet eine gültige Lizenz vorliegen muss. Ansonsten ist das Angebot illegal und die Spieler können ihre Verluste zurückfordern“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen:  https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt 

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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