Sportwetten im Internet fallen unter Online-Glücksspiele, die in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 grundsätzlich verboten waren. Für Online-Sportwetten konnten die Bundesländer allerdings Genehmigungen erteilen. Über eine solche Erlaubnis verfügte die beklagte Anbieterin der Sportwetten im streitgegenständlichen Zeitraum allerdings nicht.
Der Kläger hatte über eine Webseite der Beklagten zwischen Mai und Oktober 2020 an Online-Sportwetten teilgenommen und dabei insgesamt knapp 16.000 Euro verspielt. „Da die Anbieterin nicht über die erforderliche Konzession für ihr Sportwetten-Angebot in Deutschland verfügte, haben wir für unseren Mandanten die Rückzahlung seines Verlusts gefordert“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Das LG Bochum gab der Klage statt. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag sei das Veranstalten von Online-Glücksspielen, zu denen auch Sportwetten im Internet zählen, im streitgegenständlichen Zeitraum verboten gewesen. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen. Das habe zur Folge, dass die abgeschlossenen Verträge nichtig sind. Der Kläger habe daher Anspruch auf die Rückzahlung seines erlittenen Verlusts, entschied das Gericht.
Das Verbot solle der Entwicklung von Spielsucht entgegenwirken und diene dem Schutz der Spieler. Es verstoße daher auch nicht gegen europäisches Recht. Das gelte auch für Online-Sportwetten, auch wenn diese genehmigt werden konnten. Wenn die zuständigen Behörden in Deutschland nicht gegen Online-Sportwetten vorgegangen seien, ändere das nichts an den zivilrechtlichen Ansprüchen der Spieler. Den Spielern könne das Verhalten der Behörden nicht zur Last gelegt werden, machte das LG Bochum deutlich.
Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er an illegalen Sportwetten teilgenommen hat. Es sei nicht ersichtlich, dass er das Verbot kannte, zumal Sportwetten offensiv beworben wurden, führte das Gericht aus.
„Wie das Landgericht Bochum haben auch schon viele andere Gerichte entschieden, dass Spieler ihre Verluste aus illegalen Online-Glücksspielen inkl. Sportwetten zurückfordern können. Das Verbot wurde zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. Das wirkt sich aber nicht rückwirkend aus. Zudem müssen die Anbieter nach wie vor zwingend über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen“, so Rechtsanwalt Cocron.