Geschäftsführer Martin Staratschek präsentierte hier die aktuellen Zahlen der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG. Ausweislich der an die Anleger verteilten vorläufigen Gewinn- und Verlustrechnung 2016 haben sich die Zahlen nach Auffassung der CLLB Rechtsanwälte im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich verschlechtert. So stiegen die Erträge zwar von € 57.320,58 in 2015 um € 15.339,60, gleichzeitig stiegen allerdings auch die Aufwendungen um € 127.396,97. Das Ergebnis des Geschäftsjahres gibt die Gesellschaft mit einem Verlust in Höhe von € 231.744,18 an, so dass der Verlust im Vergleich zu 2015 nochmals um € 91.057,37 höher ausfiel.
Diesen alarmierenden Zahlen konnten von der Geschäftsführung nach Einschätzung der CLLB Rechtsanwälte wenig konkrete Maßnahmen entgegengesetzt werden. Sämtliche Beschlüsse der Tagesordnung wurden von der Gesellschafterversammlung wie vorgeschlagen gefasst, nicht zuletzt durch die auf der Versammlung vorhandene Stimmenmehrheit der neuen Treuhänderin Opalenburg Beteiligungs- Treuhand GmbH. So wurde insbesondere auch der Rahmensondervergütungsvertrag mit der OPALENBURG Vermögensverwaltung AG rückwirkend genehmigt und damit die Kosten, die Herr Staratschek mit rund € 100.000,00 angab, gebilligt.
Zwei Tage vor der Versammlung hat die Gesellschaft wohl im großen Stil außerordentliche Kündigungen gegenüber Anlegern ausgesprochen, die auf (angebliche) Zahlungsrückstände mit Rateneinlagen gestützt wurden. Auch gegenüber Mandanten der CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin wurden entsprechende außerordentliche Kündigungen ausgesprochen. In keinem dieser Fälle liegen nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte die Voraussetzungen für eine Kündigung durch Opalenburg vor. CLLB Rechtsanwälte treten diesen Kündigungen daher entgegen.
CLLB Rechtsanwälte empfehlen Anlegern der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG daher, die Kündigungen durch eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei überprüfen zu lassen und die Kündigungen ggfs. zurückzuweisen. Im Fall der außerordentlichen Kündigung durch die Gesellschaft wegen Zahlungseinstellung erhalten Anleger nur ein geringeres Auseinandersetzungsguthaben. Nach dem Gesellschaftsvertrag schuldet der Anleger in diesem Fall der Gesellschaft nicht nur das Agio in voller Höhe, sondern zudem auch eine Abgangsentschädigung in Höhe von 23,00% der vertraglich vereinbarten Einlagensumme.
Daneben wird den betroffenen Anlegern empfohlen, anwaltlich prüfen zu lassen, ob Erfolg versprechende Möglichkeiten zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bzw. von außerordentlichen Kündigungen der Verträge durch die Anleger bestehen. In vielen Fällen übernehmen zudem bestehende Rechtsschutzversicherungen der Anleger die mit einer Anspruchsdurchsetzung verbundenen Kosten. Wichtig dabei ist, wegen möglicher Verjährung nicht zu lange zu warten.