Obwohl Paypal in ganz Europa aktiv ist, liegt der offizielle Sitz von Paypal „nur“ in Luxembourg.
Dies führt für deutsche Gläubiger, die in ein Paypalkonto ihres Schuldners vollstrecken möchten nun regelmäßig zu Schwierigkeiten. Hat Paypal in der Vergangenheit sog. Pfändungs- und Überweisungebeschlüsse deutscher Gerichte als Vollstreckungstitel akzeptiert, hat sich nunmehr die Geschäftspolitik auf Seiten von Paypal offenbar geändert.
In den aktuellen Pfändungsverfahren weigert sich Paypal immer öfter, die deutschen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse anzuerkennen und die auf den Paypalkonten verfügbaren Guthaben der Schuldner an die Gläubiger auszukehren. Paypal beruft sich dabei auf das Territorialprinzip Darüber hinaus erkennt Paypal Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse deutscher Gläubiger nicht als vollstreckungsfähige Entscheidungen an. Darüber hinaus verweist Paypal immer öfter auch auf das Bankgeheimnis und verweigert jedwede Auskunft.
Viele Gläubiger verzichten daher weitgehend auf die Pfändung der PayPal Konten, was Schuldnern eine weitere Möglichkeit bietet, sich ihren Zahlungsverpflichtungen alleine dadurch zu entziehen, dass sie ihr Vermögen auf ein Paypalkonto verschieben.
Obwohl es auf den ersten Blick schwierig erscheint, gibt es Möglichkeiten, auch weiterhin auf die Paypalkonten der Schuldner zuzugreifen. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte arbeitet diesbezüglich mit einem Netzwerk international tätiger Anwaltskanzleien im In- und Ausland zusammen, um entsprechende Paypalguthaben zu pfänden und das Guthaben der Schuldner an die Gläubiger auszukehren.
Rechtsanwalt Cocron von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, mit Sitz in München und Berlin rät Gläubigern ihre Ansprüche gegen Inhaber von Paypalkonten von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten der Vollstreckung.
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