Aus Sicht der Kanzlei CLLB handelt es sich hierbei um ein neues Vorgehen mit einem enormen Schadenspotenzial (Spear-Phishing). Denn die Betrüger waren bereits im Besitz der persönlichen Kerndaten, wodurch gegenüber den Opfern Vertrauen suggeriert wurde. Nach Eingabe der Daten wurden die Bankkunden von einem vermeintlichen Mitarbeiter der Sparkasse angerufen und veranlasst eine TAN zu übermitteln. Hierdurch erhielten die Täter Zugriff auf das komplette Bankkonto. Die Anzahl der betroffenen Verbraucher, der aktuelle Schaden ist derzeit nicht absehbar.
In rechtlicher Hinsicht haben Banken für den Schaden grundsätzlich zu haften, es sei denn, dem Bankkunden ist grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit seinen Zahlungsdaten vorzuwerfen. Angesichts der raffinierten Vorgehensweise der Täter, kann schwerlich von einer groben Fahrlässigkeit der Bankkunden die Rede sein.
Aufgrund der Tatsache, dass die Kriminellen bereits Zugriff auf das Konto gehabt haben mussten und dies durch eine 2-Faktor-Authentifzierung hätte verhindert werden können, sieht die Kanzlei CLLB die Sparkasse in der Haftung.
Denn unabhängig, von der fehlenden 2-FA, hätten die Daten zudem verschlüsselt sein müssen, so Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, von der Kanzlei CLLB, der bereits einer Vielzahl von Bankkunden zu ihrem Recht verholfen hat.
CLLB Rechtsanwälte steht daher auch in Zukunft betroffenen Bankkunden zur Seite und wird deren Ansprüche durchsetzen, notfalls auch vor Gericht.