Das Brisante dabei: Die Täter greifen regelmäßig nicht nur mühsam gesammelte Punkte, sondern auch wertvolle, personenbezogene Daten ab. Völlig unklar bleibt, was mit diesen Daten geschieht und zu welchen Zwecken sie verwendet werden. Im Darknet kursieren ganze Listen von gehackten Accounts, samt Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Bevorzugtes Angriffsziel sind auch Kunden von Versandhäusern und Online-Shop, wie Otto oder Douglas, was ein digitalforensisches Gutachten bestätigt.
CLLB Rechtsanwälte fordern daher im Namen der Verbraucher die Erstattung der Punkte und Schadens-ersatz auf Grundlage der DSGVO. Die aktuelle Rechtsprechungsentwicklung stimmt zuversichtlich. Die Höhe des Schadensersatzes hängt u.a. auch vom Umsatz des Unternehmens ab, da der Schmerzensgeldanspruch aufgrund der Verletzung von Vorschriften des Datenschutzes abschreckend wirken soll.
Neben dem Anspruch auf Punkterückerstattung stehen daher auch Ansprüche auf Schmerzensgeld von bis zu € 4.500,00 pro geschädigtem Verbraucher im Raum, wobei sich die Höhe auch nach der Schwere des Datenschutzverstoßes bemisst.
Der betroffene Kunde von DeutschlandCard hat sich daher zur Klage entschlossen. Das Amtsgericht München wird sich im Zuge dessen damit auseinanderzusetzen haben, ob der Authentifizierungsprozess geeignet war die Punkte und Daten der Kunden ausreichend zu sichern. Die Erfahrung zeigt: Wirtschaftliche Werte wie Bonuspunkte und Sicherheitsanforderungen gehen nach den strengen Regeln der DSGVO Hand in Hand, weshalb viele Unternehmen nach geführten Gerichtsprozessen die Sicherheitseinstellungen zu Gunsten des Kundenschutzes entsprechend anpassen.
Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihnen wertvolle Punkte und Daten abhandengekommen sind, lohnt es sich, Ansprüche durch eine entsprechend spezialisierte Kanzlei prüfen zu lassen. CLLB Rechtsanwälte welche im Bereich der Vertretung von Opfern diverser DSGVO-Verstöße und Datenhacks auf eine umfassende Expertise zurückgreifen können, werden auch weiterhin Betroffenen von Daten- und Punktediebstählen zur Verfügung stehen. Über den weiteren Fortgang des Verfahrens werden wir berichten.