Wie bereits mitgeteilt wurde, hat der BGH mittlerweile in gesicherter Rechtsprechung bestätigt, dass dem Kreditnehmer bei unwirksamen formularmäßig vereinbarten Darlehensbearbeitungsentgelten ein Rückforderungsanspruch gegenüber der Bank, gerichtet auf Erstattung der Bearbeitungsgebühr, zusteht.
Auch wenn die Rechtsprechung des BGH bislang „nur“ Verbraucherdarlehen zum Gegenstand hatte, bestehen nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte auch Rückerstattungsansprüche von Darlehensnehmern, die Kredite zur Finanzierung unternehmerischer oder gewerblicher Tätigkeiten aufgenommen haben.
Da der BGH die Unwirksamkeit von formularmäßig vereinbarten Darlehensbearbeitungsentgelten mit der Regelung des § 307 Abs. 1 BGB begründet und die Unwirksamkeit nicht auf die nur für Verbraucher geltenden §§ 308 bzw. 309 BGB stützt, sind nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte auch die formularmäßig vereinbarten Darlehensbearbeitungsentgelte bei Darlehensverträgen, die Unternehmer oder Freiberufler für die Finanzierung ihrer gewerblichen Tätigkeit aufgenommen haben, unwirksam.
Diese Auffassung wurde bereits durch die Amtsgerichte Hamburg und Nürnberg bestätigt.
Auch hat zum Beispiel die Postbank Köln nach Klageerhebung durch die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte die vom Kläger bezahlten Bearbeitungsgebühren zurückerstattet, nachdem sie sich außergerichtlich noch darauf berufen hat, es würde sich vorliegend um einen „Business-Kredit für gewerbliche / selbständig berufliche Zwecke“ handeln, bei der eine Rückerstattungspflicht nicht bestünde.
In einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geführten Verfahren hat nunmehr auch das Amtsgericht Braunschweig in einer mündlichen Verhandlung am 03.12.2015 deutlich gemacht, dass es einen Anspruch eines gewerblichen Darlehensnehmers auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren gegen die Volkswagen Bank GmbH bejaht.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt vor diesem Hintergrund allen Unternehmern und Freiberuflern, die Darlehensverträge zur Finanzierung ihrer gewerblichen Tätigkeit aufgenommen haben und die der Auffassung sind, zu Unrecht Bearbeitungsgebühren bezahlt zu haben, ihre Darlehensverträge von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.