Man hatte besonders schlau sein und das Zinsgefälle zwischen dem Euroraum und der Schweiz nutzen wollen, wo Darlehen für deutlich niedrigere Zinsen zu haben waren. Also hat der Fonds in den Jahren 2006 und 2007 Darlehen auch in Schweizer Franken (CHF) aufgenommen und ist dabei ein zusätzliches Währungsrisiko im Verhältnis EUR / CHF eingegangen. Dieses Währungsrisiko hat sich aufgrund der starken Abwertung des Euro nun realisiert: In den Darlehensverträgen vereinbarte Grenzen der Wechselkursschwankungen wurden gerissen. Folge: die darlehensgebenden Banken verlangen eine Hinterlegung weiteren Geldes, die aus der Liquiditätsreserve allein nicht darstellbar ist, man sei auf ein Entgegenkommen der Banken angewiesen. Laut Geschäftbericht sollen die Banken eine Konvertierung der Darlehen in Euro verlangen können - natürlich zu dem jetzt viel ungünstigeren Wechselkurs. Für den Anleger sind dies in jedem Falle schlechte Nachrichten, da zumindest Ausschüttungen wohl vorerst nicht mehr geleistet werden können.
Auch die übrigen Informationen aus dem Geschäftsbericht sind unbefriedigend: die Mieteinnahmen liegen leerstandsbedingt unter Plan, die Kosten liegen leerstandsbedingt über Plan. Die Kurse auf der Internethandelsplattform für "gebrauchte" Fonds spiegeln diese Nachrichten wider: zuletzt wurde der Fonds mit einem Kurs von lediglich 23 % gehandelt.
Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich erinnert daran, dass es sich bei einem derartigen Fonds um eine unternehmerisch Beteiligung handelt, deren Risiken bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals reichen. Aus diesem Grunde hat der Bundesgerichtshof bereits entscheiden, dass sich derartige Fonds nicht zum sicheren Ausbau einer Altersvorsorge eignen.
Rechtsanwalt Bombosch, der bereits wegen der Empfehlung zur Zeichnung dieses Fonds Klage gegen ein den Fonds vermittelndes Kreditinstitut eingereicht hat, empfiehlt daher allen Anlegern, die Hinweise auf die Risiken des Fonds bei den Vermittlungsgesprächen vermissen oder denen der Fonds als sichere Altersvorsorge empfohlen wurde, durch Einschaltung spezialisierter Rechtsanwaltskanzleien überprüfen zu lassen, ob auch ihnen im Einzelfall Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung zustehen. In zahlreichen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung, erläutert Rechtsanwalt Bombosch weiter.