Damit dürfte zum ersten Mal einem Verbraucher rechtskräftig ein Anspruch auf Schadenersatz aufgrund eines immateriellen Schadens durch ein Datenleck gem. Art. 82 DSGVO zugesprochen worden sein. Das Unternehmen informierte betroffene Kunden bereits mit Schreiben vom 19.10.2020 über die Tatsache, dass Kriminelle versuchen können die Identitäten ihrer Kunden zu missbrauchen, wies Schadenersatzansprüche jedoch bisher zurück.
Zu Unrecht, wie nunmehr vom Landgericht München I rechtskräftig entschieden hat. Hiernach haben betroffenen Kunden gem. Art. 82 DSGVO einen Anspruch auf Schadensersatz, in Höhe von € 2.500,00. Aus Sicht der Kanzlei CLLB sind unter Würdigung der hohen Sensibilität der abgegriffenen Daten, des Ausmaßes des Datenschutzverstoßes und dem Verschulden, gute Gründe gegeben, den Neobroker auch in höherer Größenordnung haftbar zu machen.
Sollten Sie von dem Datenleck bei Scalable betroffen sein, lohnt es sich daher, Ihre Ansprüche durch eine entsprechend spezialisierte Kanzlei prüfen zu lassen. Kein Verbraucher muss es hinnehmen, dass seine personenbezogenen Daten unzureichend gesichert und im Darknet von Kriminellen gehandelt und missbraucht werden. CLLB Rechtsanwälte, welche bereits eine Vielzahl Mandanten vertreten, raten betroffenen Kunden daher, das Unternehmen aktiv mit dem Datenschutzverstoß zu konfrontieren um Schadensersatz geltend zu machen.