CLLB Rechtsanwälte haben nunmehr vor dem Landgericht München I ein weiteres wegweisendes Urteil gegen Scalable aufgrund des Datenschutzverstoßes erstritten. Das Urteil bestätigte unsere Rechtsansicht, dass von dem Datenschutzverstoß betroffenen Kunden Schadensersatz zusteht.
Angesichts der Tatsache, dass sich die Daten im kriminellen Besitz befinden, hat Scalable auch für hypothetisch zukünftige Vermögensschäden zu haften, so das Landgericht München I.
Der immaterielle Schaden des Klägers erfolgte in Form eines Verunsicherungsgefühls, der Belästigung durch Phishing-Emails und Spam-Anrufe. Dem Kläger wurden daher € 900,00 zugesprochen.
Bezüglich der Schadenshöhe sehen wir erfolgsversprechende Anhaltspunkte in Berufung zu gehen, so Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, von der Kanzlei CLLB. Auf der einen Seite haben Gerichte gegen Scalable bereits Urteile in Höhe von € 1.500 und € 2.500 gefällt. Auf der anderen Seite muss der Schadensbetrag auch auf das Unternehmen abschreckend wirken, weshalb er im Verhältnis zum Marktwert zu beziffern ist.
Von dem Datenschutzverstoß betroffene Kunden sollten daher schnellstmöglich eine entsprechend versierte Kanzlei ihrer Wahl beauftragen, da die Ansprüche bereits Ende des Jahres zu verjähren drohen. Kunden, welche sich für den Rechtsweg entscheiden, hätten so die Gewissheit, dass zukünftige konkrete Vermögensschäden aufgrund des Datenlecks abgesichert sind.