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Schiffsfonds in der Krise - Teil 16: Insolvenzantrag des HC "Container Flotten-Fonds"

(lifePR) (München, )
Wie vor kurzem bekannt wurde, wurde nun für die HC "Container Flotten-Fonds" Beteiligungs GmbH & Co.KG vor dem Amtsgericht Lingen Insolvenzantrag gestellt (18 IN 1/12). Am 16. Januar 2012 um 14.49 Uhr wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet, zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen bestellt.

Überraschend ist die Insolvenz des Unternehmens, dessen Fondsvolumen sich auf 40 Millionen Euro beläuft, aber keineswegs. Die HC "Container Flotten-Fonds" Beteiligungs GmbH & Co.KG hatte bereits seit mehreren Jahren mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen, Stiftung Warentest in der Ausgabe 5/2010 ihres Magazins Finanztest daher den Fonds als notleidend bezeichnet.

Auch, wenn die Insolvenz des Fonds für die Anleger wohl zu erheblichen Verlusten, möglicherweise sogar zu einem Totalverlust führen sollte, stehen die Betroffenen aber nicht unbedingt chancenlos dar. Denn die Geschädigten können versuchen, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen. "Dies gilt dann, wenn die Anlageberater gegenüber den Anlegern nicht ihren Aufklärungspflichten nachgekommen sind", so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt. "Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungs-pflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.
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