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Schiffsfonds in der Krise – Teil 29: Scheitern der Fondssanierung bei MS Santa-B Schiffe

(lifePR) (München, )
Mit Schreiben vom 18. Januar 2013 informierte die Treuhandgesellschaft über die aktuelle Entwicklung bei der Beteiligungsgesellschaft MS "Santa-B Schiffe" mbH & Co. KG.

Wie die Treuhandgesellschaft erklärte, ist der Versuch der Kapitalerhöhung, den die Fondsgesellschaft im letzten halben Jahr unternommen hatte, nun gescheitert. Denn an der Abstimmung zur Erhöhung des Gesellschaftskapitals hat nur ein Drittel der Anleger teilgenommen. Gezeichnet wurde auch lediglich in Höhe von 20 Prozent der erforderlichen Anlagesumme i.H.v. 21,3 Millionen Euro.

Resultat ist das Scheitern der Kapitalerhöhung. Die die Beteiligungsgesellschaft MS "Santa-B Schiffe" mbH & Co. KG finanzierenden Banken verweigern daher die weitere Ausreichung von Darlehen und fordern stattdessen den Verkauf der Schiffe des MS "Santa-B"-Fonds. Ziel der Banken ist es, ihren Schaden weitestgehend zu reduzieren. Dies geht zu Lasten der Privatanleger. Die Banken sind lediglich so "generös" und verzichten auf die Rückforderung der an die Anleger geleisteten Auszahlungen i.H.v. 4,41 %. Vorraussetzung hierfür ist allerdings die Zustimmung der Anleger zum sofortigen und unlimitierten Verkauf der Schiffe.

Nachdem diese Entwicklung bereits in der Vergangenheit absehbar war, hat die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits seit mehreren Jahren Anleger der MS Santa-B Schiffe vertritt, für ihre Mandanten andere Möglichkeiten des "Ausstiegs" aus dem Fonds, wie etwa die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die den Fonds empfehlenden Kreditinstitute, überprüft.

"In zahlreichen Einzelfällen haben wir hierbei sehr aussichtsreiche Ansatzpunkte für die Geltendmachung derartiger Schadensersatzansprüche identifiziert," so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt. "Insbesondere die Nichtaufklärung über Provisionen ist hier eine erfolgversprechende Grundlage."

So hat das Landgericht Hannover die Sparkasse Hannover wegen Nichtaufklärung über Rückvergütungen bei der MS Santa-B zu Schadensersatz verurteilt. Auch das Landgericht Ravensburg hat in einem von CLLB Rechtsanwälten betreuten Verfahren im Rahmen einer vergleichsweisen Einigung beschlossen, dass die Targobank einem Anleger 100 Prozent des investierten Nominalbetrages (abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen) bezahlen muss. Schließlich hat das Landgericht Itzehoe in einem ebenfalls von CLLB Rechtsanwälten betreuten Verfahren am 4. Dezember 2012 gegenüber der comdirect bank AG den Hinweis erteilt, einen Schadensersatz begründende Fehlberatung bereits darin zu sehen, dass "jedenfalls nicht ausdrücklich darauf hingewiesen worden sein dürfte, dass Eigenkapital-beschaffungskosten in einer Höhe anfallen, die deutlich über 15 % des eingesetzten Kapitals liegen, nämlich in einer Größenordnung von etwa 26 %." Diese Rechtsmeinung des Landgerichts Itzehoe kann bereits - ohne, dass es auf weitere Umstände der Fehlberatung im Einzelfall ankäme - Schadensersatzansprüche der Anleger begründen.

Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass die Situation für die Privatanleger der MS Santa-B zurzeit zwar alles andere als erfreulich ist, dass zugleich aber ausreichend Möglichkeiten bestehen, um den Schaden für die Anleger zu begrenzen. Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.

Web: www.cllb-schiffsfonds.de
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