Die Täter agierten aus Callcentern, welche u.a. in Ländern wie Albanien, Georgien, Andorra, Nordmazedonien oder der Ukraine verteilt waren.
Der Ursprung des Falles ging auf das Jahr 2018 zurück, als eine ältere Dame den Betrug in Höhe von mehr als 800.000 Euro meldete. Seit Beginn der Ermittlungen entdeckten die Behörden über hundert Webseiten, die von der kriminellen Organisation kontrolliert werden.
Die Anfangsinvestition belief sich meist auf € 250. Den Opfern, welchen vermeintliche Vorteile durch Softwareanwendungen angeboten und entsprechende Gewinnentwicklungen simuliert wurden, entwickelten Vertrauen in die vermeintlichen Finanzexperten. Oftmals verschafften sich die Kriminellen Zugriff auf die Computer der Geschädigten.
In strafrechtlicher Hinsicht geht es bei dieser Form der Cyberkriminalität um Betrug (§ 263 StGB), um Geldwäsche (§ 261 StGB) und um das Ausspähte von Daten (§ 202a StGB). In zivilrechtlicher Hinsicht schulden die Täter in der Regel Schadensersatz wegen der Verletzung von drittschützenden Normen (§ 823 Abs. 2 BGB).
Dies sind positive Neuigkeiten für alle geschädigten Opfer, welche erneut hoffen können, ihr Ersparnisse zurückzuerhalten. CLLB Rechtsanwälte haben Kontakt mit den Ermittlungsbehörden aufgenommen und vertreten erste Mandanten. Ziel ist es, die Gelder nachzuverfolgen und sicherzustellen.