Die GEOKRAFTWERKE.de GmbH (teilweise noch firmierend unter Fröschl Geo Kraftwerke GmbH) vertrieb in der Vergangenheit Namensschuldverschreibungen. Die so eingesammelten Gelder wurden an verschiedene Projektgesellschaften als Darlehen ausgereicht. Zwischenzeitlich beschränkt sich die GEOKRAFTWERKE.de GmbH nach eigenen Angaben nur noch auf die Verwaltung der an die verschiedenen Projektgesellschaften ausgereichten Darlehen. Allerdings wurden – auf Grund von „verschiedenen Verzögerungen“ – auf diese Darlehen bisher noch keine Zinsen geleistet.
Die GEOKRAFTWERKE.de GmbH hat somit keine Einnahmen.
Nach Angaben der GEOKRAFTWERKE.de gibt es bei dem Projekt in Kirchweidach bereits seit längerem Streitigkeiten mit der Gemeinde bzw. mit deren Tochter Kirchweidacher Energie GmbH. Eine Realisierung dieses Projektes im geplanten Umfang wird deshalb von vielen Anlegern bezweifelt.
Für die Projekte Amerang und Schnaitsee konnten offensichtlich notwendige Investoren noch nicht gefunden werden. Es ist davon auszugehen, dass mit der Realisierung dieser Geothermie Projekte noch nicht einmal begonnen wurde.
Nach eigenen Angaben hat die GEOKRAFTWERKE.de GmbH mit dem „Kraftwerk Portfolio Nr. 1“ rund 30. Mio. Euro eingesammelt. Die Verluste durch die ausgereichten Darlehen wurden dem Anlegerkapital belastet.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt bereits zahlreiche Anleger der GEOKRAFTWERKE.de GmbH und andere Gesellschaften der FG.de Unternehmensgruppe, wie der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH.
Einzelne Anleger berichten, dass sie die Auffassung vertreten, von der GEOKRAFTWERKE.de GmbH im Zusammenhang mit dem Erwerb von Namensschuldverschreibungen nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein.
Anleger, die unmittelbar Darlehen an die einzelnen Projektgesellschaften ausgereicht haben, suchen nach Möglichkeiten, die entsprechenden Darlehensverträge vorzeitig zu beenden um auf diesem Weg das investierte Kapital zu retten.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät allen Anlegern der GEOKRAFTWERKE.de GmbH oder einzelnen Projektgesellschaften, die sich im Zusammenhang mit ihrem jeweiligen Investment nicht ordnungsgemäß aufgeklärt fühlen, den Rat einer spezialisierten Anwaltskanzlei einzuholen. Neben vertraglichen Rückzahlungsansprüchen sind insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung bzw. Anlagevermittlung zu prüfen.