Die erste Klage auf Durchsetzung der Rechte aus der von Seiten der Fondsgesellschaft bereits zum 31.12.2013 bestätigten Kündigung ist nunmehr eingereicht, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits eine Vielzahl von Anfragen zum SWG Fonds bearbeitet.
Auf das außergerichtliche Aufforderungsschreiben, mit dem die SWG zur Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens aufgefordert wurde, erfolgte keine Reaktion. Die Einreichung der entsprechenden Klage war daher geboten.
Nach dem Gesellschaftsvertrag des Fonds haben Anleger, die ihre Beteiligung voll einbezahlt haben, einen Anspruch auf Abrechnung und Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens.
CLLB Rechtsanwälte rät daher den Anlegern der SWG Fonds, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.