Nun bestätigte das Berliner Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen Matthias Woestmann, dass dieser neben seinem Freund und Anwalt Herrn Thomas van Aubel und dessen Frau Jutta Freifrau von Falkenhausen nicht über Firmenanteile der Envion AG verfügen oder diese verpfänden dürfe.
Die Gruppe der Gründer um Michael Luckow erhebt den Vorwurf, dass Matthias Woestmann, unterstützt von seinem Freund und Anwalt Thomas van Aubel, illegal eine Kapitalerhöhung bei der Envion AG durchführte und dadurch die Firmenbeteiligung der Gründer, die ursprünglich 81 % der Firmenanteile hielten, auf 33% verwässert wurde.
Das Gericht kam zu der Auffassung, dass Matthias Woestmann offensichtlich gegen einen Vertrag zwischen seinem Unternehmen „Quadrat Capital GmbH“ und der „Trado GmbH“, die die Anteile der Gründergruppe hielt, verstieß. Nach diesem Vertrag hätte Woestmann nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Gründergruppe eine Kapitalerhöhung durchführen dürfen.
Mit der illegitimen Kapitalerhöhung unternahmen Woestmann und seine Partner den Versuch, die Envion AG gegen den Willen der Gründergruppe zu übernehmen. Dabei schienen sie den Verstoß gegen bestehende Verträge in Kauf zu nehmen. In einem Interview mit dem Schweitzer Wirtschaftsnachrichtendienst SWI leugnete Woestmann jedenfalls nicht die unrechtmäßige Kapitalerhöhung zugunsten seiner Partner van Aubel und dessen Frau Jutta Freifrau von Falkenhausen.
Welche Pläne Woestmann und Co. für die Envion AG nach deren Übernahme haben, kann derzeit nur spekuliert werden.
Für die Investoren der Envion AG ist dies besonders ärgerlich, weil bis heute offenbar keine konkreten Pläne von Mathias Woestmann oder dessen Kompagnons vorgelegt wurden, wie der eigentliche Unternehmensplan verwirklicht werden soll.
Unsicherheit bei den Investoren und Stillstand im Unternehmen sind die Folge.
Durch die ganze Affäre entstehen der Envion AG und zuletzt auch den Investoren Schäden in Millionenhöhe, da gerade in der Miningbranche der Grundsatz „Zeit ist Geld“ nur allzu deutlich wirkt.
Statt monatliche Renditen in Millionenhöhe über das Minen und den Verkauf geminter Bitcoins und anderer Kryptowährungen zu erwirtschaften, herrscht bei Envion faktisch seit Monaten Stillstand. Die Produktion der Mobilen Mining Einheiten musste gestoppt werden, das renditeträchtige Mining konnte bis heute nicht gestartet werden.
Dies schlägt sich natürlich auch auf den Kurs des EVN-Token nieder. Dieser verlor infolge des Skandals bereits über 50% an Wert.
CLLB Rechtsanwälte bereitet bereits erste Schadenersatzklagen gegen die Verantwortlichen vor und hat bereits mit der Staatsanwaltschaft in Berlin Kontakt aufgenommen.
Sofern die ENVION AG und die hier handelnden Personen zu Schadenersatz verpflichtet sind, müssen diese auch die den Investoren entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten in voller Höhe erstatten, erklärt das Team von CLLB Rechtsanwälte weiter.
Investoren bei Envion sollten daher prüfen, ob ihnen ggf. ebenfalls Schadenersatzansprüche zustehen, erklärt CLLB weiter.
Pressekontakt: CLLB Rechtsanwälte, Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft mbB, Rechtsanwalt István Cocron, Panoramastr.1. 47, 10178 Berlin, Fon: 030 / 288 789 60, Fax: 030 / 288 789 620; Mail: kanzlei@cllb.de, Web: www.cllb.de