Von der Kanzlei CLLB wurden etliche Urteile gegen Reiner Hamberger / Solar 9580 erstritten, in denen die Solar 9580 zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt wurde. Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist nun der erste Schritt zur insolvenzrechtlichen Abwicklung der Vermögenswerte der Solar 9580 gelegt, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB. Einzelzwangsvollstreckungen sind zunächst nicht mehr möglich. Für die geschädigten Anleger im Fallkomplex Solar 9580 ist zu beachten, dass im Insolvenzverfahren nur diejenigen mit ihren Forderungen berücksichtigt werden, die diese auch form- und fristgerecht zur Insolvenztabelle angemeldet habe, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter. Nach den uns vorliegenden Informationen ist Herr Hamberger im In- und Ausland an einer Vielzahl von Unternehmen und Gesellschaften beteiligt. Auch im Inland befinden sich Vermögenswerte, die nun vom vorläufigen Insolvenzverwalter gesichert werden müssen.
Die Kanzlei CLLB rät aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf Seiten der Solar 9580, vermeintliche Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen und die Forderungen sobald möglich, im Insolvenzverfahren anzumelden.
CLLB Rechtsanwälte verfolgt die weitere Entwicklung und berichtet weiter.