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Solar 9580 e.K. Reiner Hamberger

CLLB Rechtsanwälte realisieren erfolgreich Ansprüche geschädigter Anleger

(lifePR) (München, )
Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, konnte nunmehr im Rahmen der Zwangsvollstreckung für die ersten Geschädigten im Zusammenhang mit Solar 9580 e.K., Reiner Hamberger, erfolgreich in das Vermögen von Solar 9580 e.K., Reiner Hamberger, vollstreckt werden.

CLLB Rechtsanwälte haben bereits eine Vielzahl von Klagen für geschädigte Anleger von Solar 9580 e.K., Reiner Hamberger, eingereicht und erfolgreich Urteile erstritten.

Das Geschäftsmodell von Solar 9580 e.K., Reiner Hamberger, sah vor, Solaranlagen an interessierte Anleger zu verkaufen. Diese sollten den Anlegern jedoch nicht unmittelbar übergeben werden, sondern Solar 9580 e.K., Reiner Hamberger, bot den Anlegern gleichzeitig mit Abschluss des Kaufvertrags an, einen Pachtvertrag zu unterzeichnen und für die Anleger die Solaranlagen an sonnigen Plätzen wie beispielsweise Sardinien zu installieren und zu betreiben. Die Anleger sollten hierbei monatliche Pachtzinsen erhalten, deren Höhe für einen Zeitraum von 144 Monaten festgesetzt wurde.

Seit einigen Monaten stehen nunmehr die Pachtzahlungen aus. Nach Mitteilung betroffener Anleger reagiert Solar 9580 e.K., Reiner Hamberger, weder auf Telefonanrufe noch auf schriftliche Aufforderungen, die Pachtzahlungen wieder aufzunehmen. Betroffene Anleger fragen sich daher nun, wie sie weiter vorgehen sollen, um einen Totalverlust zu vermeiden.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte berät bereits eine Vielzahl betroffener Anleger und prüft bei jedem Anleger neben der Möglichkeit, die ausstehenden Pachtzahlungen einzufordern, auch die Option, die Kaufverträge komplett rückabzuwickeln. Im Falle der vollständigen Rückabwicklung sind hierbei die Anleger so zu stellen, als hätten sie die Solaranlagen nie erworben.

Ansprüche können sich in diesem Zusammenhang sowohl gegen Solar 9580 e.K., Reiner Hamberger, als auch gegen Vermittler und Berater richten, sofern sich betroffene Anleger unzureichend beraten fühlen.

CLLB Rechtsanwälte empfehlen daher betroffenen Anlegern, sich an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und von dieser mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.

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