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CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
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Spieler erhält knapp 39.000 Euro von Online-Casino zurück

CLLB Rechtsanwälte holt erneut Geld zurück – Urteil des LG Kaiserslautern

(lifePR) (München, )
CLLB Rechtsanwälte hat knapp 39.000 Euro für einen Glücksspieler von der Betreiberin eines Online-Casinos zurückgeholt. Das Landgericht Kaiserslautern entschied mit Urteil vom 4. August 2022, dass die Beklagte mit ihrem Angebot von Online-Glücksspielen gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. Daher habe sie keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und müsse dem Kläger den Verlust vollständig ersetzen (Az.: 3 O 471/21).

Bis zum 1. Juli 2021 waren Online-Glücksspiele in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten. Trotz des Verbots machten viele Anbieter über deutschsprachige Webseiten ihre Online-Casinos auch für Spieler mit Wohnsitz in Deutschland leicht zugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben sie jedoch keinen Anspruch auf die Spieleinsätze. Die abgeschlossenen Spielverträge sind nichtig und die Spieler können die Erstattung ihrer Verluste verlangen“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der schon für zahlreiche Spieler das Geld von den Online-Casinos zurückgeholt hat.

In dem Fall vor dem LG Kaiserslautern hatte der Spieler zwischen November 2017 und Juni 2018 über eine deutschsprachige Webseite an den Online-Glücksspielen der beklagten Anbieterin aus Gibraltar teilgenommen. Unterm Strich verlor er dabei knapp 38.700 Euro. „Den Verlust haben wir von der Betreiberin des Online-Casinos zurückgefordert“, so Rechtsanwalt Cocron.

Die Klage hatte Erfolg. Die Beklagte müsse den Verlust vollständig erstatten, entschied das LG Kaiserslautern. Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet sei verboten gewesen. Gegen dieses Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag habe die Beklagte verstoßen. Die abgeschlossenen Spielverträge seien daher nichtig und die Spieleinsätze seien ohne rechtlichen Grund erfolgt. Die Betreiberin des Online-Casinos müsse dem Kläger seinen Verlust ersetzten, so das LG Kaiserslautern.

„Erst mit Wirkung zum 1. Juli 2021 wurde das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend und eine in Deutschland gültige Lizenz ist für das Anbieten von Glücksspielen im Internet nach wie vor unabdingbare Voraussetzung. Spieler haben daher nach wie vor gute Chancen, ihre Verluste zurückzufordern“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen:  https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt 

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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