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CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
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Spieler erhalten Verluste aus Online-Glücksspiel zurück

Urteile des Landgerichts Augsburg – Anbieter der Glücksspiele hat keinen Anspruch auf das Geld

(lifePR) (München, )
Über eine deutschsprachige Webseite hatten zwei Spieler an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei rund 10.600 bzw. 12.500 Euro verloren. Nach Urteilen des Landgerichts Augsburg vom 28. September 2022 erhalten sie ihren Verlust zurück. Das Gericht entschied, dass die beklagte Anbieterin der Glücksspiele keinen Anspruch auf das Geld habe, da sie mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe (Az.: 022 O 4152/21 und 022 4864/21).

Das Verbot von Glücksspielen im Internet wurde in Deutschland erst zum 1. Juli 2021 etwas aufgeweicht. Bis dahin galt jedoch ein weitreichendes Verbot für Online-Glücksspiele. Trotz des Verbots haben viele Anbieter ihre Online-Casinos auch für Spieler aus Deutschland über deutschsprachige Webseiten leicht zugänglich gemacht. „Da sie mit ihrem Angebot gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die geschlossenen Spielverträge jedoch nichtig. Die Spieler können daher ihren Verlust zurückverlangen“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der schon für zahlreiche Spieler Geld zurückgeholt hat.

In den Fällen vor dem LG Augsburg hatten die Spieler zwischen März 2019 und April 2021 bzw. Oktober 2019 und Januar 2020 über eine deutschsprachige Webseite an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich rund 10.600 bzw. 12.500 Euro verloren. Die Betreiberin des Online-Casinos verfügte zwar über eine Lizenz für das Angebot von Online-Glücksspielen in Malta, jedoch nicht in Deutschland. Die Spieler verlangten daher die Rückzahlung ihrer Verluste.

Das LG Augsburg gab den Klagen statt. Nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte mit ihrem Angebot verstoßen. Sie habe die Spieleinsätze ohne Rechtsgrund erlangt und müsse den Klägern ihren Verlust daher vollständig erstatten, entschied das Gericht.

Dem Rückzahlungsanspruch der Kläger stehe auch nicht entgegen, dass sie mit ihrer Teilnahme an den Online-Glücksspielen ebenfalls gegen das Verbot verstoßen haben, führte das LG Augsburg weiter aus. Denn das Verbot ziele in erster Linie auf den Schutz der Verbraucher. Diese Intention werde jedoch nicht erfüllt, wenn der Rückzahlungsanspruch ausgeschlossen werde und der Anbieter der Online-Glücksspiele das Geld trotz des Verbots behalten dürfe. Zudem sei nicht ersichtlich, dass den Klägern das Verbot von Online-Glücksspielen bekannt war, so das Gericht.

„Zum 1. Juli 2021 wurden die Regeln für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland zwar gelockert. Doch das gilt nicht rückwirkend und außerdem ist für das Angebot nach wie vor eine in Deutschland gültige Lizenz zwingend erforderlich. Daher haben viele Spieler nach wie vor gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen:  https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt 

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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