Am Ende sind es wieder mal neben den Arbeitnehmern die Anleger, die die Zeche zahlen müssen. Ihnen droht ein Totalverlust ihres in Steilmann-Anleihen oder Steilmann-Aktien investierten Kapitals. Für sie stellt sich die Frage, ob und was sie in dieser Situation tun können.
Auf der einen Seite wird abzuwarten sein, was das Insolvenzverfahren bringt. Hohe Erwartungen dürfen Anleger hier aber realistischer Weise nicht haben.
Unabhängig vom Insolvenzverfahren und bereits heute können Anleger auf der anderen Seite unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen, sofern Prospektfehler vorliegen oder sie bei einer dem Erwerb der Kapitalanlage vorangegangenen Beratung falsch aufgeklärt wurden.
Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin, Hamburg und Zürich empfiehlt allen betroffenen Anlegern zeitnah überprüfen zu lassen, ob auch in ihrem individuellen Fall Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht kommen.
Derartige Ansprüche können gegen das Kreditinstitut bestehen, dessen Berater den Erwerb der Beteiligung empfohlen hat, ohne über die damit einhergehenden Risiken aufzuklären oder aber gegen Prospektverantwortliche. Sie sind auf eine Rückabwicklung des Erwerbs der Kapitalanlage gerichtet, d. h. der Anleger wird von der Bank bzw. dem Prospektverantwortlichen so gestellt, als hätte er die Kapitalanlage nie erworben.
In zahlreichen derartigen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung.