Der Anzeige bei den Ermittlungsbehörden liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Im Rahmen der Platzierung der Mittelstandsanleihe äußerte sich der Geschäftsführer der Penell GmbH in diversen Interviews sehr positiv zu dem von ihm geführten Unternehmen. Wörtlich führte er u.a. aus: "Um es klar zu sagen, Penell wird es auch ohne Anleihe weiter geben". Jetzt ist die Penell GmbH trotz der Einnahmen aus der Unternehmensanleihe insolvent. Anleger müssen damit rechnen, einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals zu erleiden, erklärt die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits mehrere Anfragen von Geschädigten bearbeitet.
Im Wertpapierprospekt zur Anleihe wurden diverse Sicherungsmechanismen beschrieben, die das Geld der Anleger vor einem Verlust schützen sollten. Unter anderem wurde die Sicherungsübereignung des Warenlagers angezeigt. In diesem sollen zum 14.05.2014 u.a. Kabel mit einem Kupfergewicht von ca. 1.436 Tonnen vorhanden gewesen sein, was einem Wert von rund 7,3 Mio. Euro entsprach. Wie sich zwei Monate nach der vollständigen Platzierung der Anleihe herausgestellt hat, sind die gewährten Sicherheiten offensichtlich nicht oder nur zu einem geringen Teil vorhanden. Anders ist die plötzliche Insolvenz bisher nicht zu erklären.
Die vollständige Strafanzeige steht Mitgliedern der DIU auf der Vereinswebseite (http://diuev.de) zum Download zu Verfügung.
Zu prüfen gilt nun, ob neben Ansprüchen gegen die Unternehmensführung auch Ansprüche gegen die Anlagevermittler oder -berater bzw. Vertriebspartner, insbesondere aus Falschberatung oder Prospektfehlern durchgesetzt werden können, um den entstehenden oder entstandenen Schaden zu begrenzen. Diese haften auf Schadensersatz in Höhe des eingezahlten Kapitals. "Dies gilt insbesondere dann, wenn die jeweiligen Anlageberater ihren Aufklärungspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind", so CLLB Rechtsanwälte. "Da nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof der Anlageberater verpflichtet ist, die konkreten Anlageziele des Anlegers sowie seine individuelle Risikoneigung bei einer Empfehlung zu beachten, macht er sich schadensersatzpflichtig, wenn er diese Pflicht nicht oder nur teilweise nachkommt. Aufgrund der von der Rechtsprechung aufgestellten Maßstäbe hat der Berater vollständig und ausführlich über die bestehenden Risiken der Anlage aufzuklären. Kommt er dem nicht nach, macht er sich schadensersatzpflichtig gegenüber dem Anleger." Die Anleger können für diese Fälle neben der Rückabwicklung ihrer Beteiligungen auch Rückzahlung des investierten Kapitals geltend machen.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin unterstützt alle betroffenen Anleger bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen sämtliche in Betracht kommenden Anspruchsgegner, insbesondere die konkreten Anlageberater, sowie gegenüber Vertriebspartnern, Verantwortliche und die Geschäftsführung.