Bei Daimler geht es um so genannte „Thermofenster“. Das macht die verwendete Abschalteinrichtung durchaus brisant. Denn sie führt dazu, dass die Abgasreinigung bei Außentemperaturen im Bereich dieser „Thermofenster“ zurückgefahren wird. Dies wiederum hat zur Folge, dass die betroffenen Dieselfahrzeuge mehr gesundheitsschädliche Stickoxide ausstoßen. Die Daimler AG wendet ein, dass die Abschaltung der Abgasreinigung legal und notwendig sei, um den Motor zu schützen. Das Landgericht Stuttgart hat diese Argumentation jedoch vor Kurzem überzeugend widerlegt – weil die Abschaltung der Abgasreinigung bereits bei jahresdurchschnittlichen Temperaturen im einstelligen Grad-Celsius-Bereich die Regel ist und damit nicht „notwendig“ sein kann. Auch gebe es mit Blick auf die Motoren anderer Hersteller technische Lösungen zur Einhaltung der Grenzwerte – ohne, dass die Abgasreinigung abgeschaltet werden muss. Auch das spricht gegen die Notwendigkeit der Abschaltung zum Schutz der Motoren.
„Die Daimler AG verbaute die Motoren nicht nur in Modelle des Vito, der V-Klasse, der C- und der E-Klasse, sondern auch in viele andere. Da rollt sprichwörtlich eine Klagewelle.“ meint Rechtsanwalt Franz Braun, Partner in der Kanzlei CLLB. Denn nach der oben erwähnten, noch nicht rechtskräftigen Rechtsprechung des Landgerichts Stuttgart haben Käufer der betroffenen Diesel unabhängig von Rückrufen, die das Kraftfahrtbundesamt anordnet, Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG.
CLLB Rechtsanwälte vertreten deutschlandweit bereits hunderte Diesel-Kunden gegen den Volkswagen Konzern und die Daimler AG.
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