„Nach Schilderungen der Anleger und Auswertung der Unterlagen sind wir der Meinung“, so Rechtsanwältin Nikola Breu von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, „dass Schadensersatzansprüche gegen den Anlageberater bestehen, der seinen Kunden diese Fonds empfohlen hatte.“.
Nach Aussage der Anleger war die Beratung im Zusammenhang mit den ThomasLLoyd Fonds fehlerhaft. So sind den Anlegern nach deren Schilderung die ThomasLLoyd Fonds als sichere Kapitalanlage empfohlen worden. Außerdem teilten die Anleger mit, dass im Rahmen der Beratung nicht auf das Totalverlustrisiko, die hohe Weichkostenquote und die eingeschränkte Handelbarkeit hingewiesen worden war. Die Zeitschrift „Finanztest“ von der Stiftung Warentest hatte drei Thomas Lloyds Fonds (CTI 9 D, CTI Vario D und CTI 5 D) im Oktober 2019 auch auf die Warnliste Geldanlagen gesetzt. Nach Ansicht von Finanztest beinhalten die Fonds sehr hohe Risiken und die Darstellung der Ergebnisse der Fonds erscheint kaum nachvollziehbar.
„Zudem“, so Rechtsanwältin Nikola Breu der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, „vertreten wir die Auffassung, dass die beiden Verkaufsprospekte des CTI Vario D und CTI 9 D fehlerhaft sind.“. Nach der Rechtsprechung des BGH muss der Anlageberater den Anleger auf erkennbar vorhandene Prospektfehler grundsätzlich hinweisen, ansonsten kann sich der Berater schadenersatzpflichtig machen.
Im Falle der erfolgreichen Durchsetzung der geltend gemachten Schadensersatzansprüche erhält der Anleger das gesamte eingesetzte Kapital zurück und wird auch von allen weiteren Zahlungsverpflichtungen freigestellt. Im Gegenzug ist die Beteiligung auf den Anlageberater zu übertragen.
CLLB Rechtsanwälte empfiehlt daher Anlegern der ThomasLLoyd Fonds, die sich schlecht beraten fühlen und/oder von dem Fonds trennen wollen, die Kontaktaufnahme zu einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwaltskanzlei, um sich hinsichtlich möglicher Handlungsoptionen qualifizierten Rat einzuholen, dies insbesondere deshalb, weil neben der Möglichkeit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auch die Möglichkeit der Kündigung bestehen kann. Dies dürfte vor allem für Ratenzahler interessant sein.