Nach Angaben diverser von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München und Berlin sowie einem Standort in Zürich vertretener Mandanten fordert die TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG ihre Gesellschafter aktuell mit Schreiben vom 08.08.2016 zur schriftlichen Beschlussfassung u.a. über die Auflösung der Gesellschaft unter Fristsetzung bis zum 15.09.2016 auf. In der letzten Gesellschafterversammlung vom 22.07.16 war die zur Auflösung der Gesellschaft erforderliche Mehrheit knapp verfehlt worden.
In dem Schreiben der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG vom 08.08.2016 heißt es: „Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass im Falle einer erneuten Ablehnung der Liquidation eine kostenträchtige Insolvenz wohl nicht mehr zu vermeiden ist. […] Zusätzlich werden Sie damit rechnen müssen, dass der Insolvenzverwalter von Ihnen u.U. die Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen einfordern wird - notfalls im Klageweg.“
Rechtsanwältin Linz, Mitarbeiterin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, erklärt: „Jetzt heißt es handeln. Anleger sollten schnellst möglich einen mit der Materie vertrauten Rechtsanwalt konsultieren. Vor dem Hintergrund der seitens der TIV Trendinvest GmbH & Co. KG dargestellten Vermögenslage stellt sich die Frage, ob im Falle der Liquidation überhaupt ein zwischen den Gesellschaftern zu verteilender Verwertungserlös erzielt wird. Es steht ein Totalverlust der investierten Beträge zu befürchten.“
CLLB Rechtsanwälte reichen derzeit für zahlreiche Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG und der Nachfolgefonds Klagen wegen fehlerhafter Beratung/ Aufklärung gegenüber Anlageberatern ein. Anlageberater haben ihren Kunden gegenüber diverse Pflichten zu erfüllen, u.A. müssen sie künftige Anleger rechtzeitig vor Zeichnung über die Risiken aufklären, die mit der von ihnen empfohlenen Anlage einhergehen.
In der Vergangenheit hat die Kanzlei CLLB bereits mehrere rechtskräftige Urteile vor dem Landgericht Berlin gegen Anlageberater erstritten. Das Gericht gelangte jeweils zu der Überzeugung, dass die Berater nicht korrekt aufgeklärt hatten. Den Anlegern, die sich an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG treuhänderisch beteiligt hatten, wurde in diesen Verfahren Schadensersatz zugesprochen. Dieser Schadensersatz ist darauf gerichtet, die Anleger so zu stellen, als hätten sie sich an der Investition nicht beteiligt. Bei einem Obsiegen werden dem Anleger die geleisteten Einzahlungen abzüglich etwaiger Ausschüttungen zurückgezahlt und es wird festgestellt, dass keine weiteren Verpflichtungen aus der Beteiligung mehr resultieren.
Neben den Anlageberatern ist auch die Treuhänderin, die die Anteile für die Anleger hält, zu einer solchen Risikoaufklärung vor Zeichnung verpflichtet gewesen und kommt, falls eine solche Aufklärung unterblieben oder nicht korrekt durchgeführt wurde, als weitere zum Schadensersatz verpflichtete Anspruchsgegnerin in Betracht.
Es ist daher betroffenen Anlegern dringend eine Prüfung der Sach- und Rechtslage durch einen auf den Bereich des Kapital- und Anlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt zu empfehlen.
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine anwaltliche Beratung.