Bereits mit rechtskräftigem Urteil vom 13.04.2015 war einer von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegerin, die sich an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG treuhänderisch beteiligt hatte und von demselben Anlageberater beraten wurde, vom Landgericht Berlin Schadensersatz zugesprochen worden. Hintergrund war, dass die Beratungsgesellschaft, die die Anlegerin beraten und ihr die Zeichnung der Beteiligung empfohlen hatte, sie zur Überzeugung des Gerichts nicht anlegergerecht beraten hatte.
Bei einer Vielzahl von Anlegern der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG sowie der Folgefonds liefen Beratungsgespräche nach einem bestimmten Muster ab:
- Die Anlage wurde als sichere Investition und als für die Altersvorsorge geeignet präsentiert.
- Es fand keine Aufklärung
- über das bestehende Totalverlustrisiko,
- das Fehlen eines Zweitmarkts, auf dem die Beteiligung jederzeit veräußert werden kann,
- die Gefahr einer Rückzahlungspflicht von Ausschüttungen (diese wurden vielfach als feste Rendite bzw. Gewinne dargestellt)
- sowie weitere aufklärungspflichtige Umstände statt.
- Zudem erfolgte überwiegend keine rechtzeitige Übergabe oder gar keine Übergabe des über 60-seitigen Emissionsprospekts.
CLLB Rechtsanwälte reichen aktuell für zahlreiche Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG und der Nachfolgefonds Klagen wegen fehlerhafter Beratung gegenüber dem jeweiligen Anlageberater und oder der Treuhänderin ein. Auch Klagen wegen Genussrechten an der TIV Cleantech Finance GmbH sind in Vorbereitung.
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine anwaltliche Beratung.