Dem entschiedenen Fall lag ein Autokauf aus dem Jahr 2014 zu Grunde, bei dem der Kläger einen Betrag von € 8.000,00 anzahlte und den restlichen Kaufpreis über einen Kreditvertrag mit der Bank des Herstellers, der durch das Autohaus vermittelt wurde, finanzierte. Im Jahr 2016 widerrief der Kläger den Darlehensvertrag und forderte die Bank zur Rückabwicklung des Vertrags auf.
Das Landgericht Berlin hat den Widerruf des Darlehensvertrags und damit einhergehend auch den Widerruf des verbundenen Kaufvertrages als wirksam angesehen. Ein Widerruf sei, so das Landgericht, auch im Jahr 2016 noch möglich gewesen, da die Widerrufsfrist wegen unzureichender Angaben im Vertrag nicht in Gang gesetzt wurde.
Das Landgericht Berlin sprach dem Kläger aufgrund des wirksamen Widerrufs die von ihm geleistete Anzahlung sowie sämtliche gezahlten Raten zu. Er muss sich von diesem Betrag lediglich die nach dem Kreditvertrag geschuldeten Zinsen sowie einen Wertersatzanspruch für die Nutzung des Fahrzeugs anrechnen lassen, im Gegenzug gibt er seinen VW Touran zurück.
„Wie dieses aktuelle Urteil zeigt, steht vielen Kunden die Möglichkeit offen, den im Zusammenhang mit dem Autokauf geschlossenen Darlehensvertrag rückabzuwickeln. Der vom Kunden zu leistende Wertersatz ist regelmäßig viel niedriger als der tatsächliche Wertverlust“, so Rechtsanwalt Christoph Schneider von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
„Im Ergebnis kann der Verbraucher häufig bis zum Widerruf des Finanzierungsvertrags seinen PKW zu günstigen Konditionen nutzen, sich von seinem gebrauchten Fahrzeug trennen und anschließend ein neues Auto kaufen oder günstig finanzieren“, so Rechtsanwalt Schneider weiter.
Nach den Erfahrungen der CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin können nicht nur Kreditverträge aus dem Bereich des Volkswagen Konzerns, sondern auch eine Reihe von Kreditverträgen anderer Autobanken heute noch widerrufen werden.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät allen betroffenen Autofahrern daher, sich an eine spezialisierte Anwaltskanzlei zu wenden, um die juristischen Möglichkeiten für eine Rückabwicklung der Verträge prüfen zu lassen.