Geschäftsmodell der Fonds war es, eine Vielzahl an Hypothekenkrediten an US amerikanische gewerbliche Kreditnehmer mit möglichst hohen Zinsen zu vergeben. Die Darlehen sollten mit Grundschulden gesichert werden, wobei das Darlehen nicht höher sein sollte als 80 % des jeweils gutachterlich festgestellten Verkehrswerts. Auf diese Weise sollte z. B. beim Renditefonds 2 ein Gesamtmittelrückfluss von 167,75 % der Investitionseinlage erfolgen. Zudem sollten die Ausschüttungen durch Nutzung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA für Anleger ohne weitere Einkünfte in den USA bis zu einer Beteiligung von USD 35.000,00 weitgehend steuerfrei erfolgen. In einer damaligen Präsentation der HPC Capital zum US Hypotheken 2 Renditefonds 2 heißt es, dass ein Eigenkapitalverlust sehr unwahrscheinlich sei, der Fonds könne bis zu einem tatsächlichen Kreditausfall von über 10 % p.a. die gezeichnete Einlage zu 100 % zurückzahlen. Geworben wurde auch mit zusätzlichem Ausschüttungspotential durch konservative Planungen & Rückstellungen. Hiervon ist man inzwischen Lichtjahre entfernt.
Für die Anleger stellt sich die Frage, ob sie etwas tun können, um sich von ihren Verlusten zu befreien oder diese zumindest deutlich zu reduzieren. Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die Hunderte Anleger verschiedenster geschlossener Beteiligungen vertritt, empfiehlt geschädigten Anlegern durch einen spezialisierten Juristen prüfen zu lassen, ob Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht kommen.
Wurde ein Anleger nicht rechtzeitig, verständlich und vollständig über die mit der Anlage bestehenden Risiken aufgeklärt oder wurden diese Risiken verharmlost, so können Schadensersatzansprüche bestehen, die auf eine Rückabwicklung des Fondserwerbs gerichtet sind. Darüber hinaus mussten Banken und Sparkassen, die im Rahmen ihrer Beratung zur Zeichnung dieser Beteiligungen geraten haben, über vereinnahmte Rückvergütungen aufklären, die sie als Provisionen für die Vermittlung der Beteiligungen kassiert haben. Haben sie diese sogenannten Kick-back-Zahlungen verschwiegen, kommen Schadensersatzansprüche auch aus diesem Grunde in Betracht.
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten einer Prüfung des Falles und eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: bombosch@cllb.de Web: www.cllb.de