Die von der Komplementärin vorgeschlagene Satzungsänderung zur Aufhebung der starren Liquiditätsreserve (Abschaffung der Liquiditätsreserve in Höhe von 10 % des eingelegten Nettokapitals) wurde hingegen nicht beschlossen. Hier wurde jeweils die erforderliche 3/4 – Mehrheit der Stimmen nicht erreicht. Die erforderliche Mehrheit für diesen Beschluss wurde vermutlich deswegen nicht erreicht, da die Anleger teilweise sehr verunsichert sind und es daher anscheinend vorziehen, die Liquiditätsreserve keinem Verlustrisiko auszusetzen.
Diese generelle Verunsicherung der Anleger war auf der Gesellschafterversammlung wieder deutlich spürbar. So forderten einige Anleger der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG die sofortige Liquidation der Fonds. Der Geschäftsführer der beiden Fonds wies jedoch darauf hin, dass die Anleger im Falle einer sofortigen Liquidation voraussichtlich gar nichts erhalten werden. Eine Anlegerin meldete sich zu Wort und teilte mit, dass sie von ihrem Anlageberater nicht auf die Risiken des Fonds hingewiesen wurden. Dies deckt sich auch mit der Aussage zahlreicher von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger der V Plus Fonds. So tragen diese z.B. vor, dass bei Beratung kein Hinweis auf das Totalverlustrisiko, kein Hinweis auf die hohe Weichkostenquote, kein Hinweis auf die extrem lange Laufzeit und kein Hinweis auf eingeschränkte Handelbarkeit erfolgt waren. Äußerst problematisch ist nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte dabei auch, dass den Anlegern die V Plus Fonds teilweise als sichere Altersvorsorge empfohlen worden waren und den Anlegern zum Teil von den Beratern dazu geraten wurde, bestehende Lebensversicherungen zu kündigen und stattdessen in die risikoreicheren V Plus Fonds zu investieren.
CLLB Rechtsanwälte empfiehlt Anlegern der V Plus Fonds, die sich schlecht beraten fühlen und/oder von dem Fonds trennen wollen, die Kontaktaufnahme zu einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei, um sich hinsichtlich möglicher Optionen zur Durchsetzung von Ansprüchen und auch im Hinblick auf einen Ausstieg aus dem Fonds qualifizierten Rat einzuholen. Dies insbesondere deshalb, weil neben der Möglichkeit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auch die Möglichkeit der Kündigung oder Stilllegung bestehen kann. Dies dürfte vor allem für Ratenzahler interessant sein, die die Ratenzahlungen einstellen wollen. In vielen Fällen dürften überdies eventuell vorhandene Rechtschutzversicherungen der betroffenen Anleger die Kosten eines anwaltlichen Tätigwerdens und eines ggf. erforderlichen Klageverfahrens übernehmen. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bietet den Betroffenen an, für sie kostenlos eine Deckungsanfrage bei der entsprechenden Rechtsschutzversicherung zu stellen.