Neue Schreckensmeldung für Anleger der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG (V+4). Mit Beschluss vom 19.06.2017 hat das Amtsgericht Köln das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Venture Plus Beratungs GmbH eröffnet. Die Venture Plus Beratungs GmbH ist die Rechtsnachfolgerin der Venture Plus AG und Gründungsgesellschafterin des V+4. Damit kommt z.B. eine Haftung der Venture Plus Beratungs GmbH für eventuell fehlerhafte Prospektangaben oder eventuell fehlerhafte Aufklärung des Anlegers über Risiken des V+4 in Betracht. Gemäß dem Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts müssen die Gläubiger ihre Forderungen bis zum 15.08.2017 zur Insolvenztabelle anmelden. Die Anmeldung ist Voraussetzung dafür, dass geschädigte Anleger bei der Verteilung der Insolvenzmasse berücksichtigt werden können.
Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreut bereits zahlreiche Anleger der diversen V+ Fonds (V+ GmbH & Co. Fonds 1, 2, und 3 KG und Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG) im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sowie der Beendigung von Ratenzahlungsbeteiligungen. Außerdem unterstützt die Kanzlei CLLB auch Anleger des V+4 bei der Forderungsanmeldung. Nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte ist der Verkaufsprospekt des V+4 - wie im Übrigen auch die Prospekte der Vorgängerfonds, der V+ GmbH & Co. Fonds 1, 2, und 3 KG - fehlerhaft. Auf erkennbar vorhandene Prospektfehler müssen sowohl der Anlageberater als auch die Gründungsgesellschafterin des Fonds den Anleger hinweisen. Die Gründungsgesellschafterin muss sich grundsätzlich sogar eine eventuell fehlerhafte Risikoaufklärung des Vermittlers zurechnen lassen.
CLLB Rechtsanwälte rät daher Anlegern des V+4 vor Ablauf der Forderungsanmeldungsfrist juristischen Rat bei einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei einzuholen.
Darüber hinaus empfiehlt CLLB Rechtsanwälte generell sämtlichen Anlegern der verschiedenen V Plus Fonds (V+ GmbH & Co. Fonds 1, 2, und 3 KG und Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG), die sich schlecht beraten fühlen und/oder von dem Fonds trennen wollen, die Kontaktaufnahme zu einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei, um sich hinsichtlich möglicher Optionen zur Durchsetzung von Ansprüchen und auch im Hinblick auf einen Ausstieg aus dem Fonds beraten zu lassen. Neben der Möglichkeit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Anlageberater und Gründungsgesellschafter des Fonds kann auch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung oder Stilllegung der Beteiligung bestehen. Dies dürfte vor allem für Ratenzahler interessant sein. In vielen Fällen dürften überdies eventuell vorhandene Rechtschutzversicherungen der betroffenen Anleger die Kosten eines anwaltlichen Tätigwerdens und eines ggf. erforderlichen Klageverfahrens übernehmen, so Rechtsanwalt Kainz weiter. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bietet den Betroffenen an, für diese kostenlos eine Deckungsanfrage bei der entsprechenden Rechtsschutzversicherung zu stellen.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Alexander Kainz, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel.: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90, Mail: kanzlei@cllb.de web: http://www.cllb.de