Die Anleger werden mit diesem Schreiben aufgefordert, nicht nur die fällig gewordenen Raten, sondern die gesamte Zeichnungssumme auf einmal zu leisten.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits zahlreiche Anleger der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG (und der weiteren V+ Fonds) vertritt, hat bereits in der Vergangenheit für ihre Mandanten Beteiligungen an der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt Anlegern, die ein entsprechendes Schreiben erhalten haben, der Zahlungsaufforderung der Liquidatorin nicht ohne Vornahme einer rechtlichen Überprüfung nachzukommen.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat bereits im Jahr 2017 für zwei Anleger der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG ein Urteil gegen deren Anlageberater auf Zahlung von Schadensersatz erwirkt. Im Gegenzug mussten die Anleger lediglich die Rechte aus der jeweiligen Beteiligung an den Berater übertragen. Das Gericht hat damit den Anlegern Schadensersatz in voller Höhe zugesprochen, d. h. der Berater muss die geschädigten Anleger so stellen, als hätten sie die Beteiligung an der Venture Plus GmbH & Co. Fonds KG nie gezeichnet.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte prüft nunmehr auch für ihre Mandanten die Verteidigungsmöglichkeiten gegen das Aufforderungsschreiben der Liquidatorin, mit der die gesamte Einlage geltend gemacht wird.
Anleger, die mit der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG i.L. eine Ratenzahlung vereinbart haben und nunmehr ein Aufforderungsschreiben im Auftrag der Liquidatorin des Fonds erhalten, sollten unverzüglich rechtlichen Rat von einer spezialisierten Anwaltskanzlei einholen.