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CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
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Verbotenes Online-Glücksspiel – Kein Rechtsanspruch auf Auszahlung des Gewinns

Illegales Online-Casino muss nach Urteil des LG Frankenthal Gewinn nicht auszahlen

(lifePR) (München, )
Für einen Glücksspieler aus dem Leiningerland ist es eine bittere Entscheidung: Er hatte rund 40.000 Euro in einem Online-Casino gewonnen und geht voraussichtlich doch leer aus. Das Landgericht Frankenthal hat mit Urteil vom 10. Februar 2022 entschieden, dass er keinen Anspruch auf die Auszahlung des Gewinns hat (Az.: 8 O 90/21). Grund ist, dass Online-Glücksspiele in Deutschland bis zum Juli 2021 verboten waren.

Aufgrund des Verbotes aus dem Glücksspielstaatsvertrags hätte der Betreiber des Online-Casino, eine Gesellschaft mit Sitz in Malta, die Online-Glücksspiele in Deutschland nicht anbieten dürfen. Folge ist, dass die Spielverträge nichtig sind und der Spieler dadurch auch keinen Anspruch auf die Auszahlung des Gewinns hat.

„Die Entscheidung des LG Frankenthal ist für den betroffenen Spieler sicher enttäuschend. Viele andere Spieler können aber davon profitieren. Denn im Umkehrschluss bedeutet sie, dass erlittene Verluste vom Betreiber eines Online-Casinos zurückgefordert werden können. Muss das Online-Casino den Gewinn nicht auszahlen, hat es auch keinen rechtlichen Anspruch, das verlorene Geld der Spieler zu behalten“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, der schon in zahlreichen Verfahren Verluste der Spieler von den Betreibern der Online-Casinos zurückgeholt hat.

Im Glücksspielstaatsvertrag war bis Juli 2021 ein umfassendes Verbot für Online-Glücksspiele in Deutschland geregelt. Nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war es in Deutschland untersagt, öffentliche  Glücksspiele im Internet zu veranstalten oder zu vermitteln. Viele Betreiber von Online-Casinos haben ihre Online-Glücksspiele trotz des Verbots auch für Spieler mit Wohnsitz in Deutschland über deutschsprachige Webseiten leicht zugänglich gemacht. Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben die Online-Casinos die Spieleinsätze ohne rechtliche Grundlage erlangt und müssen die Verluste ersetzen. Das gilt dann allerdings auch umgekehrt und Gewinne müssen nicht ausbezahlt werden.

„Das dürfte allerdings wesentlich seltener der Fall sein. Daher ist die Entscheidung des LG Frankenthal in erster Linie gleichbedeutend mit einem Erfolg für die vielen Spieler, die Geld beim Online-Glücksspiel verloren haben“, so Rechtsanwalt Cocron. Das Urteil zeigt deutlich, dass Online-Glücksspiel ohne Risiko unmöglich ist und die Nichtigkeit der Spielverträge beide Seiten trifft.

Für den Spieler aus dem Leiningerland ist das vermutlich nur ein schwacher Trost. Er kann aber die Rückzahlung seines Spieleinsatzes, ca. 5.000 Euro, fordern. Dann hat er zwar kein Geld gewonnen, aber auch nichts verloren. Die Entscheidung des LG Frankenthal ist noch nicht rechtskräftig, die Berufung ist beim OLG Zweibrücken anhängig.

Zum 1. Juli 2021 wurden die Regeln für Online-Glücksspiele in Deutschland gelockert. Diese Änderungen gelten allerdings nicht rückwirkend und der Anbieter muss über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen. „Viele Spieler haben also nach wie vor gute Aussichten, ihre Verluste zurückzufordern“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen:  https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt 

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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