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CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
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Verbotenes Online-Glücksspiel – Neue Glücksspielbehörde geht gegen illegale Angebote vor

„Lottoland“ im Visier der GGL – Online-Glücksspiel ohne gültige Lizenz verboten

(lifePR) (München, )
Glücksspiele im Internet waren in Deutschland bis zum 30. Juni 2021 bis auf wenige Ausnahmen verboten. Ab dem 1. Juli 2021 wurde das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag zwar gelockert, erlaubt sind Online-Glücksspiele aber nur, wenn der Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügt. Das ist oft genug nicht der Fall. „Ohne gültige Lizenz ist das Veranstalten von Online-Glücksspielen in Deutschland verboten. Spieler können dann ihre Verluste vom Anbieter der Glücksspiele zurückverlangen – unabhängig davon, ob das Geld vor oder nach dem 1. Juli 2021 verzockt wurde“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der bereits für zahlreiche Mandanten Geld vom Online-Casino zurückgeholt hat.

Das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag diente vor allem dem Schutz der Spieler vor Spielsucht oder ruinösem Verhalten. Die Betreiber vieler Online-Casinos haben sich allerdings nicht an das Verbot gehalten und ihre Online-Glücksspiele trotzdem für Spieler mit Wohnsitz in Deutschland angeboten. „Da sie damit gegen das Verbot verstoßen haben, haben sie keinen rechtlichen Anspruch auf die Einsätze der Spieler und müssen die Verluste erstatten, wie schon zahlreiche Gerichte entschieden haben“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.

Dass das Verbot der Glücksspiele im Internet zum 1. Juli 2021 gelockert wurde, bedeutet nicht, dass bspw. die Gefahr von Spielsucht nicht mehr gegeben ist. Es wird nur nach anderen Wegen gesucht, die Spieler zu schützen. „Daher sind nach wie vor hohe Auflagen mit dem Veranstalten von Online-Glücksspielen verbunden. Nur Anbieter, die diese Anforderungen erfüllen und über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen, dürfen ihre Online-Glücksspiele anbieten. So sollen Spieler vor allem vor unseriösen Anbietern geschützt werden“, so Rechtsanwalt Cocron.

Ohne Lizenz bleibt das Glücksspiel verboten. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ist ab dem 1. Januar 2023 für die Regulierung des deutschen Online-Glücksspielmarkts zuständig. Sie prüft und genehmigt die Glücksspielangebote oder erteilt eben keine Genehmigung. Ziel ist, die Spieler vor Spielsucht und Manipulationen zu schützen.

Durchgreifen kann die GGL aber schon jetzt. Seit dem 1. Juli 2022 kann sie gegen unerlaubte Glücksspielangebote und die entsprechende Werbung vorgehen. Sie kann Zwangsgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro oder Zahlungsstopps gegen die Anbieter und Internet-Sperren verhängen. Arbeit hat die Behörde in den ersten Tagen schon genug und ein erstes sog. IP-Blocking-Verfahren laufe bereits, wie die Vorstände der Behörde bei einer digitalen Pressekonferenz am 8. Juli bekannt gaben.

Dabei seien Internet-Provider aufgefordert worden, die Webseiten für den Zweitlotterieanbieter „Lottoland“ und die Tochtergesellschaft „Lottohelden“ zu sperren, die schon seit Jahren unerlaubtes Glücksspiel anböten. Diese Angebote seien besonders prekär, da die Spieler glauben, dass sie tatsächlich am Lottospiel teilnehmen, was aber nicht der Fall ist. Tatsächlich werde nur auf das Ergebnis der Lottoziehung gewettet und nicht an der Ziehung teilgenommen. Die Quoten seien undurchsichtig und die Spieler könnten nicht sicher sein, an ihren Gewinn zu kommen. Solche Angebote seien nicht erlaubnisfähig und bereits untersagt worden, teilte die GGL jetzt mit. Die Seiten seien dennoch weiterhin abrufbar.

Lottoland ist hingegen der Auffassung, dass eine Sperrung der Seiten gegen europäisches Recht verstoße. Eine in Deutschland gültige Lizenz für ihr Angebot hat das Unternehmen nach wie vor aber nicht.

In Deutschland gibt es eine sog. White List mit Anbietern, die über eine Zulassung für ihr Glücksspiel-Angebot in Deutschland verfügen. Wer nicht auf dieser Liste steht, bietet die Glücksspiele illegal an. Die GGL kündigte an, konsequent gegen solche Angebote vorzugehen und Strafanzeigen zu stellen. „Für die Spieler bedeutet es, dass sie ihre Verluste zurückfordern können, wenn die Anbieter der Glücksspiele keine gültige Lizenz haben“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen:  https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt 

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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