Bis zum 1. Juli 2021 war Online-Glücksspiel in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten. „Das Verbot schließt auch das Angebot von Online-Glücksspielen ein. Die ElectraWorks Limited hat sich nicht an dieses Verbot gehalten, daher muss sie dem Spieler seine Verluste erstatten. Interessant: Das gilt nicht nur für die Glücksspiele, sondern auch für die Sportwetten, die der Kläger abgeschlossen hat“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Der Kläger hatte über eine Web-Seite der ElectraWorks, die auch in deutscher Sprache verfügbar ist, von seinem Wohnsitz in Deutschland aus an Online-Glücksspielen und diversen Sportwetten teilgenommen. Im Laufe der Zeit summierten sich seine Verluste auf rund 38.700 Euro, ca. 13.200 Euro davon entfallen auf Sportwetten. Von der Anbieterin forderte er seine Verluste zurück und hatte Erfolg.
Die Anbieterin habe keine Lizenz für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland gehabt. Ihr sei es generell und von vornherein verboten gewesen, die Online-Glücksspiele und auch die Sportwetten anzubieten. Damit habe sie gegen den Glücksspielstaatsvertrag in seiner zu dieser Zeit geltenden Form verstoßen, stellte das LG Nürnberg-Fürth klar. Die Spielverträge seien daher nichtig und die Anbieterin habe die Spieleinsätze ohne rechtliche Grundlage erlangt. Daher müsse sie dem Kläger die Verluste ersetzen, so das Gericht.
„Für Online-Glücksspiel in Deutschland gelten zwar seit dem 1. Juli 2021 gelockerte Regelungen. Diese sind jedoch nicht rückwirkend wirksam. Spieler haben in vielen Fällen gute Aussichten, ihr verlorenes Geld von den Anbietern zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.
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