Zwischen 2015 und 2017 hatte der Mandant von CLLB Rechtsanwälte an Online-Glücksspielen über Webseiten der Beklagten teilgenommen. Er versuchte sein Glück bei Casinospielen, Pokerspielen und Sportwetten - ohne Erfolg. Innerhalb von knapp zwei Jahren türmten sich seine Verluste auf mehr als 90.000 Euro auf. „Dass Online-Glücksspiele, zu denen auch Sportwetten im Internet zählen, in diesem Zeitraum in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten waren, wusste unser Mandant nicht. Da die Betreiberin der Webseiten keine gültige Lizenz für ihr Glücksspielangebot hatte, verlangten wir von ihr die vollständige Erstattung der Verluste“, sagt Rechtsanwalt István Cocron.
Das LG Braunschweig gab der Klage statt. Gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag in seiner damaligen Fassung seien Online-Glücksspiele inklusive Online-Sportwetten verboten gewesen. Da die Beklagte gegen dieses Verbot verstoßen habe, seien die geschlossenen Spielverträge nichtig. Somit habe die Beklagte keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und müsse dem Kläger seinen Verlust vollständig zurückzahlen, entschied das Gericht.
Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er mit seiner Teilnahme ggf. selbst gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen hat. Denn es sei nicht ersichtlich, dass er das Verbot kannte oder sich der Kenntnis leichtfertig verschlossen habe. Die Beklagte habe auch nicht das Gegenteil darlegt, so das LG Braunschweig.
Zudem dient das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag in erster Linie dem Schutz der Spieler vor Spielsucht oder ruinösem Verhalten. Dieses Ziel würde unterlaufen, wenn die Anbieter illegaler Glücksspiele das Geld behalten dürften. Das wäre für sie ein erheblicher Anreiz die Online-Glücksspiele trotz des Verbots weiter anzubieten, führte das Gericht weiter aus.
„Das Verbot von Online-Glücksspielen wurde zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem müssen die Anbieter zwingend eine in Deutschland gültige Lizenz haben. Spieler haben daher nach wie vor gute Möglichkeiten, ihr verloren geglaubtes Geld zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.
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